Im Januar 2010 hatte der Kläger eine Flugpauschalreise nach Kenia angetreten. Im Hotel nahm der Kläger dann eine Banane vom Frühstück mit auf sein Zimmer. Auf dem Weg dorthin wurde er plötzlich von einem Affen angesprungen und in den Zeigefinger gebissen. Allerdings ließ der Kläger dabei unbeachtet, dass mehrer Hinweise auf dem Hotelgelände darauf hinwiese, dass man die Affen nicht füttern dürfte. Auch bei der Reiseeinleitung sei davor gewarnt worden. Zudem hätte am Restaurantausgang ein Schild gestanden mit dem Hinweis, keine Lebensmittel mitzunehmen. Von dem Reisebetreiber forderte der Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.114 Euro. Das Amtsgericht Köln lehnte die Klage heute ab. Der Affenbiss sei ein natürliches Lebensrisiko und kein Reisemangel, argumentierten die Richter. Der Kläger hätte nach den Hinweisen das Risiko selbst erkennen müssen.  

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