Das Mahnmal "Völkermord erinnern" am 23. Mai 2023 am Kurt-Rossa-Platz in der Kölner Innenstadt. | Foto: Bopp

Köln | Ein Verein aus dem Umfeld der Initiative „Völkermord erinnern“ klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Stadt Köln im Streit um die dauerhafte Aufstellung des Mahnmal „Völkermord erinnern“ auf der Rampe zur Hohenzollernbrücke im direkten Umfeld des Reiterstandbildes von Kaiser Wilhelm II zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause über ein dauerhaftes Erinnern debattiert. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag der Initiative ab.

Der Verein wollte mit seiner Klage erreichen, dass das Mahnmal „Völkermord erinnern“ nicht nur temporär aufgestellt werden darf, sondern langfristiger. Der Zeitraum sollte vom 24. April 2023 bis zum 25. April 2026 festgelegt werden. Das Mahnmal erinnert an den Völkermord an den Armeniern, einen der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts in den Jahren 1915 und 1916. Um die Anerkennung als Völkermord, der unzweifelhaft ist, wird bis heute mit dem türkischen Staat gerungen. So legte das Europäische Parlament in seinem Beschluss am 18. Juni 1987 fest, dass ein Beitritt der Türkei zur EU nur dann möglich sei, wenn der türkische Staat den Völkermord an den Armeniern als solchen anerkenne.

In Deutschland wurde lange eine politische Debatte geführt. Joachim Gauck bezeichnete als erster Bundespräsident am 23. April 2015, einen Tag vor dem Gedenktag, das Massaker an den Armeniern als Völkermord. Am 2. Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag die Resolution „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ bei einer Gegenstimme. Die damalige Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Gabriel und Außenminister Steinmeier nahmen nicht an der Debatte teil.

Kein Erfolg der Klage

Das Gericht begründete seine Entscheidung gegen eine längere Aufstellung des Mahnmals in Köln über den Gedenktag 24. April hinaus: „Es ist nicht ersichtlich, dass die Stadt Köln über den Zeitraum zur langfristigen Aufstellung von Ende Mai 2023 bis April 2026 schon entschieden hat. Angesichts der sehr zeitnahen Antragstellung vier Tage vor dem Gedenktag am 24. April 2023 hat die Stadt zunächst nur über den besonders dringlichen Teilzeitraum rund um den Gedenktag entschieden. Die Entscheidung der Stadt über den restlichen Zeitraum steht berechtigterweise noch aus. Da das Aufstellen des Denkmals im öffentlichen Straßenraum eine Erlaubnis der Stadt voraussetzt, ist auch die aktuell bestehende Abbauverpflichtung folgerichtig.“

Es ist nicht die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gegen das Mahnmal „Völkermord entschieden. Bereits im Jahr 2022 lehnte das Gericht ab. 2022 ließen die Veranstalter des Gedenktages das Mahnmal stehen, ohne vorab eine Genehmigung der Stadt Köln einzuholen. Mit dem damaligen Eilantrag wollte der Verein und die Bürgerinitiative erreichen, bis zur politischen Entscheidung das Mahnmal vor Ort stehen lassen zu dürfen. Schon damals befand das Gericht in seinem Urteil: „Für das Aufstellen der Skulptur im öffentlichen Straßenraum bedürfe es grundsätzlich einer straßenrechtlichen Erlaubnis. Eine solche hätten die Antragsteller vor dem Aufstellen der Skulptur nicht beantragt. Die Antragsteller hätten auch keinen offensichtlichen Anspruch auf diese Erlaubnis. Den dagegen von den Antragstellern angeführten Argumenten ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Fälle der „Stolpersteine“ und die „weiße Spur“ von Gunter Demnig sowie die Bahnschwelle „Die Bahn erinnern“ seien mit der hier abgestellten Skulptur nicht vergleichbar. Über einen außerdem gestellten Antrag auf Denkmalschutz der Skulptur könne die Stadt auch nach einer Entfernung entscheiden.“

Rat zum Mahnmal

Der Kölner Rat debattierte über das Mahnmal „Völkermord erinnern“ in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Aufstellung und einen möglichen Ort für ein dauerhaftes Erinnern an den Völkermord an den Armeniern. Es waren die beiden Bürgermeister Brigitta von Bülow, Grüne und Ralph Elster, CDU, die die Debatte für das Ratsbündnis bestimmten. Beide forderten einen würdigen Gedenkort in der Kölner Innenstadt zu finden. Dies formulierte auch ein Antrag der breit von den demokratischen Kräften im Rat getragen wurde. Jetzt ist die Stadtverwaltung aufgefordert einen entsprechenden Ort zu finden und Vorschläge zu unterbreiten, wie dort Gedenken gestaltet werden könne. Vorausgegangen war der Ratsdebatte eine Entscheidung und politische Willensbekundung der Bezirksvertretung Innenstadt, die sich für ein Mahnmal aussprach.

Gegen das aktuelle Urteil können die Beteiligten Beschwerde einlegen.

Die Urteile und Aktenzeichen

Aktenzeichen Urteil VG Köln aus dem Jahr 2023: Az. 21 L 959/23, 21 K 2797/23

Aktenzeichen Urteil VG Köln aus dem Jahr 2022: 21 L 700/22

ag