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Köln | Das Theater Bonn darf 2G vorschreiben und die Besucher auf Genesene und Ungeimpfte beschränken. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Köln und lehnte den Eilantrag eines Bonner Bürgers und Theaterbesuchers damit ab.

Der Bonner Bürger wollte mit seiner Familie die Aufführungen „Hänsel und Gretel“ und „Nußknacker“ an den städtischen Bühnen am 20. und am 28. November 2021 mit seiner Familie unter 3G-Bedingungen aufsuchen, da er selbst nicht vollständig geimpft sei. Die Einführung der 2G Regel am Theater Bonn bezeichnete er als unverhältnismäßig, da auch Geimpfte das Virus übertragen können.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Begründung des Klägers nicht, da aus Gründen des Infektionsschutzes rechtliche Beschränkungen möglich seien. Das Gericht in seiner Begründung: „Die Beschränkung des Zugangs auf den Personenkreis der Geimpften und Genesenen verfolge das legitime Ziel, der weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken und sei zu diesem Zweck auch nicht ungeeignet, weil nach den vorliegenden Daten des RKI Impfungen weiterhin nicht nur die Ansteckungsgefahr, sondern bei erfolgter Ansteckung auch die Hospitalisierung Infizierter signifikant minderten. Die Einschränkung des Zugangs zu den öffentlichen Einrichtungen sei auch erforderlich. Die Testung nichtgeimpfter Personen sei zwar weniger belastend als deren Ausschluss. Die gegenwärtigen Testmethoden seien aber mit Unsicherheiten belastet. Schließlich sei die Maßnahme auch mit Blick auf die aktuelle Situation angemessen.“ Der Mann erleide durch die Zurückweisung keinen Schaden, da die Bonner Bühnen die bereits gezahlten Eintrittsgelder rückerstatten.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.11.2021, Az. 7 L 2024/21