Die Bundesregierung bleibe aber bei der Haltung, dass bei Klagen gegen die Bundesrepublik international anerkannte Rechtsgrundsätze gelten müssten und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werde. "Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit", so der Außenminister. Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas hatte Westerwelle am Mittwochabend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen Deutschland und Italien beizutreten. Gegenstand des seit Dezember 2008 anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob Deutschland sich gegenüber Entschädigungsforderungen von Opfern des Zweiten Weltkriegs auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen kann.


[dts]