Für Beschäftigte in der Pflegebranche gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro in Westdeutschland. Ebenso sollen die Mindestlöhne 2012 und 2013 jeweils um 25 Cent steigen. Die Regelung ist allerdings bis Ende 2014 befristet. In der Arzneimittelbranche wird der Zwangsrabatt von bisher sechs auf 16 Prozent erhöht. Ebenso gilt ein Preistopp für Arzneimittel für deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen müssen. Dadurch sollen die Kassen um rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Weiterhin wird das Swift-Abkommen in Kraft treten, welches US-Terrorfahndern wieder Zugriff auf europäische Bankdaten erlaubt. In Thüringen soll jedem einjährigen Kind ein Kita-Platz garantiert werden. Dies schreibt das neue Kindergartengesetz vor.

[dts]