Köln | Der Zoll hat bundesweit Taxifahrer überprüft. Unter anderem auf die Unterschreitung des Mindestlohngesetzes. Die Aktion dauerte vom 26. bis zum 29. November 2015. 2.500 Zöllner prüften 9.470 Fahrerinnen, Fahrer und Unternehmen.

In 516 Fällen wurden Geschäftsunterlagen in Taxiunternehmen geprüft. Die Bilanz des Zolls: Drei Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Meldepflichtverletzung, des Nichtmitführens von Ausweispapieren sowie des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz. In rund 1.670 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, weil sich Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen nach dem Mindestlohngesetz, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben, so der Zoll.

Autor: ag