Köln | Am Wochenende sollen zwei Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durch die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn festgenommen worden sein. Ein dritter war in der Lage dazu seine Verfahrenskosten zu bezahlen und durfte daraufhin seinen Flug antreten, berichtet die Bundespolizei.

Am Samstagmittag, 15. Oktober, wollte ein 33-jähriger Mann nach Hurghada, Ägypten reisen. Die Beamten stellten bei der Kontrolle des Mannes jedoch fest, dass gegen ihn ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Montabaur vorliege. Der deutsche Staatsangehörige war bereits 2014 wegen Computerbetrugs zu einer Freiheitstrafe von sieben Monaten verurteilt wurden. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da der Verurteilte allerdings gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat, sei die Bewährung widerrufen worden und ein Sicherungshaftbefehl ergangen. Der Mann wurde unverzüglich festgenommen und nach den ersten Maßnahmen an das Polizeipräsidium Köln übergeben.

Am Freitagabend, 14. Oktober, erfolgte zudem die Festnahme eines Mannes, der von Iasi, Rumänien nach Deutschland reisen wollte. Die Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn stellten allerdings fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Tatvorwurf Urkundenfälschung, vorliege. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, erwarte ihn nun eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen.

Ein weiterer 39-jähriger Mann, welcher in den Nachtstunden von Freitag auf Samstag nach Istanbul, Türkei reisen wollte. Gegen ihn lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betrug vor. Der verurteilte Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro und 78,50 Euro Verfahrenskosten bezahlen und somit seinen Flug in die Türkei antreten.

Autor: ib