Die Stadt Köln belege auch Kölnerinnen und Kölner trotz Erstwohnsitz in ihrer Stadt mit der Zweitwohnungssteuer, wenn sie ihre Einliegerwohnung oder eine Wohnung im Zweifamilienhaus nicht vermietet oder an Familienangehörige mit geringer Miete vermietet haben, beklagt die FDP in einer Pressemitteilung. Dabei fordere die Stadt die Steuer sogar rückwirkend bis zum Jahr 2005 ein. Insbesondere diese nachträgliche Eintreibung der Zweitwohnungssteuer für sieben Jahre kritisiert die Partei.

Nach Auffassung der FDP trifft die Steuer viel zu oft die Falschen, da die Satzung zur Erhebung der Satzung bewusst allgemein verfasst worden sei, um auf die Millionen Einnahmenbeträge zu kommen. Diese Vorgehensweise habe dazu geführt, dass die Stadt schon mehrmals durch Gerichtsurteile oder auf Druck des Rates ihre Satzung ändern musste. So hätten Gerichte entschieden, dass verheiratete Berufstätige, die nur aufgrund ihres Arbeitsplatzes in Köln eine Zweitwohnung unterhalten, nicht mehr besteuert werden dürften.

Die Kölner FDP fordert in ihrer Pressemitteilung den Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters auf, unverzüglich die Änderung der Satzung für die Zweitwohnungssteuer für den kommenden Rat einzubringen. Sollte dies nicht geschehen, werde die FDP-Fraktion eine sofortige Aussetzung der Zweitwohnungssteuer beantragen. Diese solle erst wieder angewendet werden, sobald die Steuer auf Kölner mit Einliegerwohnungen und Zweifamilienhäusern abgeschafft würde.

[bb,Q.: FDP]