Köln | aktualisiert | 4.800 Hooligans, darunter laut Staatsschutz der Polizei und Verfassungsschutz NRW rund 400 bekannte Rechtsextreme randalierten am vergangenen Sonntag in Köln. Der 10 Prozent Ansatz des Verfassungsschutzes irritiert bei dem Zuspruch den die rechtsextreme Band „Kategorie-C“ aus beiden Lagern genoss zunächst, wird aber erklärlich, wenn man sich die Kategorien ansieht in denen die Sicherheitsbehörden Hooligans von Rechtsextremen trennen. Report-k.de hat beim Innenministerium in NRW nachgefragt.

10 Prozent strukturierte Rechte

Volker Jobst vom Staatsschutz der Kölner Polizei und Burkhart Feier, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz in NRW bezifferten den Anteil von rechten Teilnehmern an der Kundgebung der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) mit 10 Prozent. Dies erscheint Beobachtern der Veranstaltern, bei der zu den Liedern der rechtsextremen Band „Kategorie C“ mitgesungen wurde oder auch Deutschland den Deutschen Rufe von der Mehrzahl der Teilnehmer erfolgte, recht wenig. Verständlich wird der Ansatz, wenn man den Erklärungen von Jörg Rademacher, einem der Pressesprecher des Innenministeriums in NRW zuhört: „Die Einschätzung 10 Prozent Rechte kommt aus den Reihen des Verfassungsschutzes. Das meint die 400 strukturierten Rechtsextremen, die tatsächlich in der rechtsextremistischen Szene unterwegs sind und die man als solche kennt.“

Rechtsextreme werden vom Verfassungsschutz, Hooligans von der Polizei beobachtet

Die Hooliganszene beobachtet der Verfassungsschutz nicht, sondern nur die Rechtsextremen und deren Strukturen. In Einzelfällen, bei denen Personen Grenzgänger zwischen beiden Gruppierungen sind, kann es sein dass ein Rechtsextremer als Hooligan vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Hooligans werden von der Polizei überwacht und etwa als Gewalttäter Sport geführt. Gewalttäter Sport sei ein Fachbegriff um eine Kategorisierung vornehmen zu können, sozusagen ein Merkmal. Gewalttäter Sport werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, sondern die dort erfassten Personen werden in einer polizeilichen Datei geführt. Die Rechtsextremen dagegen werden beim Verfassungsschutz und polizeilichen Staatsschutz kategorisiert. Wenn der Verfassungsschutz Erkenntnisse über rechte Aktivitäten von Hooligans hat und die rechtlichen Möglichkeiten für einen Austausch unter den Sicherheitsbehörden vorliegen, und nur dann, gibt er diese Erkenntnisse auch an die anderen Sicherheitsbehörden weiter. In diesem Fall wäre das der polizeiliche Staatsschutz.

Die Band „Kategorie C“ ist eine rechtsextremistische Band, so schätzt es das Innenministerium in NRW ein. Auch die Hooligans hätten Affinitäten zur rechtsextremistischen Szene. Dies zeigten auch die Parolen die gerufen worden seien, die fremdenfeindlich, rassistisch und antimuslimisch waren. Man sieht im Innenministerium in NRW das rechtes Gedankengut eine Rolle spiele, aber schätzt die Hooliganszene nicht als strukturierte rechtsextreme Szene ein. Auch wenn rechtsextreme Bands in Hooligankreisen nicht unbekannt seien und man daher deren Texte, wie in Köln passiert, mitsingen könne.

Gewalt als Bindeglied

Was hält die Szenen eigentlich zusammen ist eine der Fragen, die sich nach dem Sonntag von Köln stellen. Die neue Formation, dass Hooligans sich untereinander zusammenschließen ist neu. Gruppen die ansonsten verfeindet sind, die sich früher verabredet haben um gegeneinander Gewalt ausüben, üben jetzt gemeinsam Gewalt aus. In Einzelfällen gab es schon in der Vergangenheit den Austausch zwischen Rechtsextremen und Hooligans. Das hätten die Sicherheitsbehörden immer schon gesehen, so das NRW Innenministerium. Rechtsextreme mischen sich unter Hooligans weil sie dort die Gelegenheit finden, ihre Gewaltbereitschaft auszuleben. Beide Gruppierungen haben eine hohe Affinität zur Gewaltausübung. Gewalt ist also letztlich das Bindeglied zwischen beiden Gruppen.

Jörg Rademacher vom NRW-Innenministerium: „Die Sicherheitsbehörden insgesamt und nicht nur der Verfassungsschutz in NRW wird diese Szene und die neu zusammengeschlossenen Formationen nach diesen Vorgängen ganz genau im Auge behalten.“ Der Verfassungsschutz werde weiterhin nur die Rechtsextremen beobachten und nur über diesen Fokus den Blick auf die Hooliganszene werfen. Die Beobachtung der Hooligans bleibe eine polizeiliche Aufgabe. Dabei wird es nach den Kölner Ereignissen nicht einfacher diese trennscharf in die eine oder andere Kategorie einzuordnen und wann beginnt Rechtsextrem oder hört Hooligan auf? Wann ist nur Gewalt das Bindeglied und vielleicht nicht doch die gleiche politische Gesinnung? Für die Gesellschaft und die Behörden wird es wichtig sein hier genau hinzusehen und genau zu analysieren.

Das Phänomen HoGeSa ist keine Eintagsfliege. Die nächste Kundgebung ist für den 15.11. in Berlin angemeldet. Es wird spannend sein, wie die Behörden nach den Erkenntnissen von Köln mit dieser Anmeldung verfahren werden und ob es der über 30-köpfigen Kölner Ermittlungsgruppe gelingt, schnell so viel gerichtsfeste Beweise vorzulegen, dass in Erwägung gezogen werden kann, die Veranstaltungen der HoGeSa zu verbieten. Denn das wäre eine der Grundvoraussetzungen für ein Verbot einer HoGeSa Kundgebung.

Justizminister droht Hooligans mit Verfassungsschutz

Bundesjustizminister Heiko Maas hat der Hooligan-Szene mit dem Verfassungsschutz gedroht. Man habe es angesichts des Zusammenschlusses von Hooligans und Rechtsextremen mit einer „neuen Dimension“ zu, sagte Maas am Donnerstag in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“. „Wenn diese beide Gruppen immer weiter zusammenwachsen, werden Hooligans in Zukunft auch vom Verfassungsschutz überwacht werden.“

Vor den Ausschreitungen am vergangenen Woche habe man nicht geahnt, zu welcher Gewalt die beiden Gruppen im Zusammenschluss fähig seien, so der Justizminister weiter. Angesichts dieser Erfahrung rechne er jedoch damit, dass ein Verbot solcher Demonstrationen in Zukunft leichter durchzusetzen sei. Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, meldete in der Sendung Zweifel an: Die Behörden hätten derzeit gar nicht ausreichend Personal zur Verfügung, es müsse dringend mehr Geld in die Hand genommen werden.

Autor: Andi Goral, dts
Foto: Wer ist Hooligan, wer ist Hooligan mit rechter Gesinnung und wer ist Rechtsextrem – eine schwierige Kategorisierung auch für die Behörden.