Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.
 
Kurzarbeitergeld länger gezahlt

Kurzarbeitergeld kann künftig 18 Monate lang bezogen werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten oder deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
 
Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.
 
Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert
Mit dem sogenannten Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz können hochqualifizierte ausländische Fachkräfte künftig schon ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn ihr jährliches Einkommen mindestens der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Für 2009 liegt diese Grenze bei 63.600 Euro. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten wollen, müssen mindestens 250.000 Euro investieren.
 
Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesenkt.

[ag; Matthias Stöbener/pixelio.de]