Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält neue Kompetenzen, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Es darf auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr, also präventiv aktiv werden. Seine Zuständigkeiten werden dabei abschließend aufgezählt: Das BKA wird nur tätig, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.
 
Das sogenannte BKA-Gesetz ermöglicht außerdem Online-Durchsuchungen von Computern. Eine solche Durchsuchung darf immer nur aufgrund einer vorherigen richterlichen Anordnung erfolgen. Mehrere promintente Vertreter auch aus der Politik haben angekündigt gegen das neue Gesetz beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Ob das BKA-Gesetz und die Online-Durchsuchung von privaten oder geschäftlich genutzten Computern also Bestand haben wird, kann erst nach Klärung durch das Gericht festgestellt werden.

[ag; Michael Hirschka/pixelio.de]