Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden angehoben
164 Euro monatlich erhalten Eltern in Zukunft für das erste und das zweite Kind. 170 Euro gibt es für das dritte Kind und das vierte, bzw. weitere Kinder erhalten Eltern 195 Euro vom Staat. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt in Zukunft bei 3864 Euro, gemeinsam mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es 6024 Euro.

Schulgeld
Bis zu 30 Prozent können Eltern steuerlich beim Schulgeld für private Schulen geltend machen. Maximal können allerdings 5.000 Euro abgesetzt werden. Vorher abzuziehen sind noch die Kosten für Kost und Logis und Betreuung.

Tagesmütter und – väter
Tagesmütter und -väter müssen Steuern bezahlen. Angehoben wird die steuerfreie Betriebskostenpauschale pro Kind auf 300 Euro. Bis zu einem Einkommen von 355 Euro können sich die Betreuer bei ihren Ehepartnern kostenfrei mitversichern. Betreut man bis zu fünf Kindern gilt man als nebenberuflich selbstständig. Dann muss man sich gesetzlich krankenversichern. Die Jugendämter übernehmen die Hälfte dieser Kosten.

Ehe
Paare können in Zukunft vor der standesamtlichen Hochzeit auch kirchlich heiraten. Bislang haben Priester die diese Ehen geschlossen haben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Wer allerdings dann nicht standesamtlich heiratet gilt von Staats wegen nur als eheliche Gemeinschaft.

Jugendschutz
Wer unter 18 Jahren alt ist, erhält ab dem 1.1.2009 an Zigarettenautomaten keine Ware mehr.

[ag; Marie-A. Becher/pixelio.de]