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Köln | Heute vor 150 Jahren wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen, am 15. Mai 1871. Rund 400 bis 500 junge Frauen und Männer demonstrierten auf dem Kölner Neumarkt gegen das Verbot der Abtreibung und für körperliche Selbstbestimmung. Zudem forderte sie Verhütungsmittel kostenfrei zu stellen.

Der Paragraf 218 kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche und verweigert Schwangeren das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, so der Vorwurf der Aktivist*innen. „Dass der Paragraf 218 immer noch existiert, ist ein Skandal. Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht und keine Straftat. Schwangere sind mündige Menschen, die selbstbestimmt über sich und ihren Körper entscheiden können sollten. Wir stellen uns gegen diesen reaktionären Paragrafen und fordern legale, sichere und kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche“, so Maria Nobis, Pressesprecherin des „Aktionsbündnis Weg mit §218“. Zu der Demonstration in Köln riefen unter anderem die Organisationen Feministischer Streik Köln, Feministas Colonia, Frauen*Kollektiv Köln, Interventionistische Linke Köln, Kritische Medizin Köln, Pro Familia in Action und Zora Köln auf.

In Köln kritisieren die Aktivist*innen zudem die Haltung der Katholischen Kirche und vor allem die Haltung des Kölner Erbischofs Woelki. Diesem werfen sie vor die körperliche Selbstbestimmung der Frau anzugreifen. Zudem spreche sich der Kardinal gegen ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus und spricht sich für ein Abtreibungsverbot aus. „Die reaktionäre Einstellung von Kardinal Woelki und anderen Abtreibungsgegnerinnen ist ein tiefer Einschnitt in die Freiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren. Wir fordern das bedingungslose Recht auf körperliche Selbstbestimmung für alle und kämpfen für eine Welt, in der Menschen selbst entscheiden können, ob und wie sie Kinder kriegen wollen“, so Nobis.

Die Rednerinnen forderten eine kostenfreie Abgabe von Verhütungsmitteln sowie die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die medizinische Lehre. Zuletzt flammte die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch wieder auf, als die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verurteilt wurde. Dabei hatte die Ärztin nur informiert.

Nach Auskunft des Bündnisses fanden in mehr als 40 Städten Demonstrationen gegen den Paragrafen 218 und 219a statt.

Autor: Andi Goral