Ein Modell eines Leopard-Panzers

Berlin | dts | Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums soll es noch in diesem Jahr ein Rüstungsexport-Kontrollgesetz geben. Das berichtet die „taz“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). „Die Entscheidungen über Rüstungsexporte brauchen eine restriktive und klare gesetzliche Grundlage“, sagte der im Wirtschaftsministerium zuständige Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) der „taz“.

„Wenn alles nach Plan verläuft, haben wir im zweiten Halbjahr einen ersten Gesetzentwurf.“ Zunächst soll es nach Angaben Giegolds noch im Frühjahr eine Reihe von Expertenanhörungen geben. „Ich werde allen zuhören – der Friedensbewegung wie der Rüstungsindustrie“, sagte Giegold.

Anschließend sollen bis zum Sommer Eckpunkte für das geplante Gesetz erarbeitet und vom Kabinett beschlossen werden. Auf dieser Grundlage werde dann der Gesetzentwurf erarbeitet. In dem neuen Gesetz sollen auch die bereits geltenden Verwaltungsvorschriften und politischen Grundsätze enthalten sein.

„Auf diese Weise werden wir die Verfahrensgrundlagen und Kontrollmöglichkeiten, die bisher nur in untergesetzlich-administrativen Regeln enthalten sind, gesetzlich festschreiben“, kündigte Giegold an. Die Endverbleibskontrolle über Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werde ausgebaut. Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 9,35 Milliarden Euro.