Köln | Der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland bilden das Bündnis „NRW blickt durch“. Dieses kritisiert die Auskunftsverweigerung des Energieunternehmens beim Thema Sport-Sponsoring. Die RheinEnergie stellt sich auf den Standpunkt bilaterale Verträge mit Verschwiegenheitsklauseln abschließen zu dürfen, da sonst kein geordneter Geschäftsbetrieb mehr möglich sei.

Das Bündnis will wissen, wieviel das Unternehmen für die Namensrechte am Fußballstadion des 1. FC Köln zahlt und mit welchen Summen es darüber hinaus den Kölner Fußballverein sponsert. Auch im Kölner Karneval gab es in dieser Session vom kölschen Schutzmann Jupp Menth zum Thema Sponsoring des 1. FC Köln schon kritische Anmerkungen vor allem in Richtung Politik.

„Ein Unternehmen, das so eng mit der Stadt und damit auch mit den Steuerzahlern verzahnt ist, muss sein Sponsoring für den Breiten- und den Leistungssport genau beziffern“, fordert Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW schriftlich. Es sei nicht das erste Mal, dass ein städtisches Unternehmen die Auskunft über Sportsponsoring verweigere. Die RheinEnergie ist zu 80 Prozent ein Tochterunternehmen der Stadttochter GEW Köln AG. Die restlichen 20 Prozent gehören zur RWE-Gruppe.

Christoph Preuß, Sprecher der RheinEnergie erklärt dazu schriftlich gegenüber report-K: „Die RheinEnergie steht als Wirtschaftsunternehmen in einem intensiven Wettbewerbsmarkt. Als Unternehmen ist sie nicht nur berechtigt, bilaterale Verträge abzuschließen, die der Verschwiegenheit unterliegen, sie muss es sogar, denn ohne dies ist kein Geschäftsbetrieb mehr möglich. Auch bei der Namensgeberschaft für das RheinEnergieStadion handelt es sich um ein Geschäft mit definierten Leistungen und Gegenleistungen. Ohne Wahrung von Vertraulichkeit in solchen Vereinbarungen ist kein geordneter Geschäftsbetrieb möglich.“

Diese Erklärung hält das Transparenzbündnis nicht für tragfähig und schreibt in seiner Begründung für den Titel  „Heimlichtuer des Monats“: „Auch vertragliche Verschwiegenheitsklauseln heben den gesetzlichen Auskunftsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz und Landespressegesetz NRW nicht auf“

Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert für das Land ein Transparenzgesetz, das auch Tochterunternehmen von Kommunen verpflichten soll, wichtige Dokumente im Internet kostenlos zugänglich zu machen. Bürger sollen so einen unkomplizierten Zugang zu fundierten Informationen bekommen. Der vom Bündnis hierzu formulierte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Informationen über Subventions- und Zuwendungsvergaben, Fördermittel, Sponsoring und Spenden öffentlich gemacht werden. Dies soll insbesondere für Gewährende, Empfänger, Höhe, Rechtsgrundlage und Zweck von erhaltenen oder gewährten Zahlungen und Leistungen gelten.

Autor: Andi Goral