Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich Anwohner gegen die Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen am Ende der Elzstraße in Köln-Sülz gewandt hatten.

Die Anwohner der nur ca. 4,60 m breiten Sackgasse machten geltend, die Kindertagesstätte führe wegen „des zu erwartenden Hol- und Bringverkehrs zu unzumutbaren Beeinträchtigungen“. Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Es sei nicht damit zu rechnen, dass es zu den von den Antragstellern befürchteten Belästigungen oder Störungen komme. Im Wendeham-mer am Ende der Elzstraße sei ein absolutes Halteverbot angeordnet. Zudem sei in der Baugenehmigung im Interesse der Anwohner bestimmt, dass eine Hinweisbeschilderung im Einmündungsbereich der Elzstraße zu installieren sei, die darauf hinweise, dass im Wendehammerbereich keine Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr zur Kindertagesstätte bestehe.

Autor: dd | Foto: Hugo Berties
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