Düsseldorf | Der Entzug des Doktortitels von Ex-Bundesbildungsministerin Annette Schavan ist jetzt endgültig ein Fall für die Justiz. Zwei Wochen nach der Entscheidung der Heinrich-Heine-Universität ist am Düsseldorfer Verwaltungsgericht die angekündigte Klage der CDU-Politikerin eingegangen, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Zunächst wird die Klage der Gegenseite zugestellt, die zu dem Fall Stellung nehmen kann. Zudem erhält das Gericht sämtliche Akten der Hochschule.

Wie lange das juristische Verfahren dauern wird, ist unklar. Zunächst werden den Angaben zufolge in einem schriftlichen Verfahren die Argumente beider Seiten ausgetauscht. Allein das wird mehrere Monate dauern. Am Ende könnte es eine mündliche Verhandlung geben. Zuständig für die Klage ist die auf Hochschulrecht spezialisierte 15. Kammer des Verwaltungsgerichts. Vorsitzende Richterin ist dort Simone Feuerstein.

Anfang Februar hatte die Universität Düsseldorf nach monatelanger Prüfung Schavan den Doktortitel entzogen, weil sie in ihrer Doktorarbeit aus dem Jahr 1980 systematisch und vorsätzlich plagiiert haben soll. Schavans Anwälte kündigten eine Klage an. Der Vorwurf: Die Entscheidung der Hochschule soll in einem „fehlerhaften Verfahren“ zustande gekommen und „materiell rechtswidrig“ sein. Vier Tage nach dem Entzug verkündete Schavan ihren Rücktritt als Bildungsministerin.

Autor: dapd