Im Fall der Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel im rechtsrheinischen Stadtteil Dellbrück hat die Stadt Köln am heutigen Freitag einen ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Weitere Untersuchungen sind notwendig.

Wie das städtische Presseamt soeben mitteilte, habe ein inzwischen vorliegender Bericht zwar eine „unzulässige Einflussnahme durch Dritte verneint“, aber ohne Mängel ist die Vereinbarung zur Nutzung des Hotels „Zum Bahnhof“ in Dellbrück wohl doch nicht. So wurden etwa fünf zustellbare Kinderbetten irrtümerlicher voll angerechnet, wie die Stadt einräumen musste. Außerdem kam bei der Überprüfung heraus, dass die Berechnung der maximalen Belegungskapazität fehlerhaft war.

In der ersten Prüfrunde gingen die beteiligten Ämter und Dienststellen der Frage nach, „ob bei Abläufen und Entscheidungen zu diesem Objekt Abweichungen zu den Verfahren und Vereinbarungen zu den übrigen Beherbergungsbetrieben festzustellen sind“. Dazu waren vorliegende Unterlagen geprüft und die an den Prozessen Beteiligten befragt worden.

Kölner OB will Gesamtvorgang unter die Lupe nehmen lassen

„Ich habe großes Verständnis für die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion und das Bedürfnis nach Erklärung. Die Überprüfungen in diesem konkreten Fall haben ergeben, dass unsere Verfahren hinsichtlich der Vereinbarungen mit Hotels und Beherbergungsbetrieben verbesserungsbedürftig sind. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme von bisher fehlenden Kündigungsklauseln“, erklärte Kölns Oberbürgermeisterin.

Sie wolle nun die Verfahren „neu aufsetzen“ und bestehende Verträge mit Pensions- und Hotelbetreibern dahingehend prüfen, ob auch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeiten eine Kündigung oder eine Auflösung der Vereinbarungen möglich sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Unterbringungssituation insgesamt nicht verschlechtert.

Reker will nun in einem weiteren Schritt das Rechnungsprüfungamt mit der Materie betrauen. Als unabhängiges Amt des Kölner Stadtrates sollen nun Fragen der Laufzeit solcher Verträge, der Zeichnungsbefugnis, der Entscheidungswege sowie der Beachtung von Vorlagepflichten als Gesamtvorgang unter die Lupe genommen werden. Der Bericht darüber soll im Kölner Rechnungsprüfungsausschuss dann beraten werden, hieß es dazu abschließend.

Autor: ag