Köln | Beim Verfassungsgerichtshof NRW sind sechs Beschwerden zur Landtagswahl 2017 eingegangen, nachdem der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Einsprüche zurückgewiesen hatte. Über drei Fälle wird der Verfassungsgerichtshof NRW entscheiden und hat sie zugelassen. Darunter ein Fall aus Köln der den Wahlkreis 16 (Köln IV) betrifft.

Das Erststimmenergebnis im Wahlkreis 16 (Köln IV) bei der Landtagswahl 2017 war denkbar knapp. Andreas Kossiski, SPD, vereinte 19.472 Stimmen auf sich. Sein direkter Konkurrent Christian Möbius, CDU, erhielt 19410 der Erststimmen. Damit zog Andreas Kossiski mit einem Vorsprung von 62 Stimmen in den Landtag von NRW ein.

Der unterlegene Kandidat, so schreibt es das Gericht, wende sich gegen eine rechnerisch unrichtige Feststellung des Erststimmenwahlergebnisses im Wahlkreis 16 (Köln IV). So sollen Dritte am Wahlabend kurz vor 23 Uhr auf der städtischen Internetseite festgestellt haben, dass bei ihm 100 Stimmen wieder abgezogen worden seien. Dafür gebe es keine nachprüfbare Erklärung. Zudem gebe es in sechs Briefwahlstimmbezirken Auffälligkeiten, so der Einwand, der weiter ausführt, dass in diesen jeweils in statistischer Hinsicht signifikante Abweichungen vorlägen, ohne dass die aktuellen Strukturdaten des Wahlkreises soziografische Sondereinflüsse erkennen ließen. Das Aktenzeichen des Verfassungsgerichtshofes NRW: VerfGH 15/17.

Der Kölner Briefwahlstimmbezirk 20874 bei der NRW-Kommunalwahl

Es kam nach der Kommunalwahl 2014 im Jahr 2015 zu einer Neuauszählung eines Briefwahlstimmbezirks. Nach der Wahl 2014 bestand der Verdacht, dass die ehrenamtlichen Wahlhelfer in der Kommunalwahl im Fall von Rodenkirchen die Stimmen der SPD und CDU vertauscht hatten, was die Neuauszählung bestätigte. Damit verlor die SPD einen Sitz im Kölner Stadtrat und Rot-Grün die Mehrheit. Der Streit über die Neuauszählung des Briefwahlbezirks 20874 tobte monatelang, FDP, CDU und Grüne forderten die Neuauszählung, während Regierungspräsidentin Walsken und der damalige NRW Innenminister Jäger den Ratsbeschluss zur Neuauszählung für rechtswidrig hielten. Die Kölner Grünen, obwohl im Bündnis mit der SPD traten für die Neuauszählung ein, weil sie einen Vertrauenskrise in das Wahlergebnis befürchteten. Das Verwaltungsgericht Köln verfügte die Neuauszählung des Briefwahlstimmbezirks. Der Kölner CDU Chef Bernd Petelkau sprach davon, dass die Neuauszählung keine Sternstunde der Demokratie gewesen sei.

Autor: Andi Goral
Foto: Screenshot von der Internetseite der Stadt Köln mit dem Erststimmenergebniss der Landtagswahl 2017 im Wahlkreis 16 (Köln IV) mit einem Blick auf die Erstplatzierten.