Köln | Wer in der KVB ohne Ticket ab dem 1. August 2015 unterwegs ist und kontrolliert wird, der zahlt in Zukunft 60 Euro statt 40 Euro. Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE), wie es im Beamtendeutsch heißt, ist bundeseinheitlich geregelt. „Schwarzfahren“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand. Die KVB geht davon aus, dass ihr alleine durch das „Schwarzfahren“ rund neun Millionen Euro fehlen.

Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der KVB teilt schriftlich mit: „Für die KVB ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug am ehrlichen Kunden und am Steuerzahler. Die Anpassung des EBE auf 60 Euro wird dessen abschreckende Wirkung verstärken.“ Die Schwarzfahrerquote bei der KVB sei aufgrund der Kontrolltätigkeit des Unternehmens deutlich gesunken. Im vergangenen Jahr habe die Quote bei 2,8 Prozent, in 2013 noch bei 3,28 Prozent, gelegen. Im europäischen Vergleich liegt das EBE auf einem der hinteren Plätze. In Belgien kostet Schwarzfahren 100 bis 200 Euro, in Frankreich 45 bis 180 Euro und in der Schweiz 70 bis 160 Euro.

[infobox]

Hintergrund

Schwarzfahren ist ein Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Höhe des EBE ist bundesweit einheitlich geregelt, um sowohl den Fahrgästen als auch den Verkehrsunternehmen eine verlässliche rechtliche Grundlage zu bieten. Aufgabe des EBE ist die abschreckende Wirkung. Nachdem die Höhe des EBE zuletzt im Jahr 2003 von 30 auf 40 Euro angepasst wurde, hat in den vergangenen zwölf Jahren aber gerade die abschreckende Wirkung stark nachge-lassen. Den Verkehrsunternehmen in Deutschland entgehen durch Schwarzfahren jährlich etwa 250 Millionen Euro.

[/infobox]

Autor: Andi Goral