Köln | Vom 1. März bis 1. September gilt ein alljährliches Rodungsverbot für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Köln. Damit soll eine Vielzahl von Tieren während der Brutzeit geschützt werden. Grundlage für das Verbot ist das Bundesnaturschutzgesetz.

Jedes Jahr dürfen im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. September weder Hecken, Gebüsche noch andere Gehölze gefällt, abgeschnitten oder radikal gekürzt werden. Dies dient dem Schutz diverser Tierarten, die diese als Schutzraum zur Nestbauzeit aufsuchen. Während dieser Zeit ist es Hobbygärtnern trotzdem erlaubt Zuwachs durch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung zu beseitigen. Bei akuten und zwingenden Gründen der Rodung müssen Hobbygärtner Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde halten. Diese kann gegebenenfalls eine Erlaubnis während des alljährlichen Rodungsverbotes erteilen.

Generell müssen sich Hobbygärtner ganzjährig an die Baumschutzsatzung halten.

Autor: Greta Spieker