Am 18. Mai 2007 hat der Rat unter TOP 2.2. beschlossen, dass er der Auffassung sei, der Rathausvorplatz sei der einzig mögliche Standort für ein Haus und Museum der Jüdischen Kultur. Der Rat hat weiterhin in diesem Beschluss festgelegt „Wegen der besonderen Bedeutung des Vorhabens und der Standortfrage soll eine breite öffentliche Debatte stattfinden“. Inzwischen hat der Kulturausschuss den Auslobungstext für den Wettbewerb zur Archäologischen Zone und das Haus und Museum der Jüdischen Kultur in einer nichtöffentlichen Sitzung am 21.11.07 beschlossen. Am 22. November 2007 hat der Stadtentwicklungsausschuss dem Auslobungstext, ebenfalls in nichtöffentlicher Sitzung, als abschließendes Beschlussorgan zugestimmt. Ein Antrag des Kölner Bürger Bündnisses, wenigstens den Auslobungstext im öffentlichen Teil der Sitzung zu verhandeln, wurde abgelehnt. Das Kölner Bürger Bündnis hält diese Vorgehensweise für politisch falsch und kommunalverfassungsrechtlich bedenklich und behält sich vor, eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht zu veranlassen. Der beschlossene Auslobungstext sieht lediglich vor, durch den Wettbewerb Entwürfe für die Archäologische Zone zu erhalten, die mit einer eventuellen späteren Bebauung durch ein Haus und Museum der Jüdischen Kultur auf dem Rathausvorplatz kompatibel sind. Eine Variante, die den Rathausvorplatz von einer Bebauung freistellt, aber eine Realisierung des jüdischen Museums in unmittelbarem Zusammenhang des historischen Kölner Judenviertels ermöglicht, wurde in beiden Ausschüssen abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund beantragt das Kölner Bürger Bündnis:
Der Rat möge beschließen:

Der vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Auslobungstext für die „Durchführung eines Wettbewerbs für die Archäologische Zone und das Haus und Museum der Jüdischen Kultur in Köln im Bereich des Rathausvorplatzes in Köln-Altstadt/Nord“ ist gemäß folgender Punkte zu ergänzen und zu ändern:

1. Der Auslobungstext soll so abgefasst werden, dass er ausdrücklich eine Planungsvariante einschließt, die den Rathausvorplatz von einer Bebauung im Zusammenhang mit der Archäologischen Zone bzw. einem Haus der jüdischen Kultur freistellt.

2. Diese Variante soll als Alternative zu einer Platzbebauung den Anbau des Rathauses südlich der Laube unter Erhalt der Bronzewand von Ernst Wille in ein Gestaltungskonzept einbeziehen. Damit soll das Haus der jüdischen Kultur nicht mitten auf dem Rathausvorplatz, sondern in dem von Karl Band geplanten Verwaltungstrakt entlang der Judengasse eingerichtet werden.

3. Für diesen Zweck soll der Band-Anbau gegebenenfalls aufgestockt und innen für die gewünschte Nutzung des Hauses der jüdischen Kultur planerisch neu gestaltet werden. Eine Verbindung zum vorgesehenen Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Kaufhauses Kutz kann dabei sinnvoll sein.

4. Eine derartige Umgestaltung des Band-Anbaus ist in die Erschließungskonzeption der Archäologischen Zone einzubeziehen.

5. Darüber hinaus soll sich die geplante Bebauung des ehemaligen Kaufhaus-Kutz-Geländes so in die Fassung der bestehenden Platzfläche einfügen, dass diese mit dem Wallraf-Richartz-Museum und dem umgestalteten Band-Anbau des Rathauses ein zusammenhängendes städtebauliches Ensemble bildet. Dieses muss in Verbindung mit einer funktionalen Neugliederung der Platztopographie (durchaus gegebenenfalls unter Einschluss von Schutzbauten für Teile der Archäologischen Zone und
bauliche Zeugnisse jüdischen Gemeindelebens) die Chance zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines einzigartigen Stadtraumes an der Via Culturalis eröffnen.

6. Die geplanten Schutzbauten sollen sich nicht an der im Auslobungstext vorgesehenen Kubatur orientieren, sondern an den Notwendigkeiten einer vernünftigen Präsentation von Fundamenten bzw. der noch existierenden Mikwe. Die Grundfläche der Schutzbauten ist soweit zu minimieren, dass die restliche Fläche des Rathausvorplatzes einer weiteren Nutzung im bisherigen Sinne nicht entgegensteht.

7. Von einer Wiederherstellung der Portalsituation, inklusive Pforte, am Rathausvorplatz ist abzusehen.

Begründung:
Der Rat hat die Entscheidung über den Standort eines Hauses und Museums der Jüdischen Kultur auf dem Rathausvorplatz unter den Vorbehalt einer öffentlichen Diskussion gestellt. Durch Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen bzw. in nichtöffentlichen Sitzungsteilen von Ausschüssen wird dies konterkariert. Es muss erreichbar sein, in die Diskussion um die Archäologische Zone, das Haus der Jüdischen Kultur und die Neugestaltung des Rathausvorplatzes auch Varianten einzubringen, die eine moderne Weiterentwicklung der derzeitigen Platzfläche ermöglichen, ohne ausschließlich auf die mittelalterliche Platzgestaltung unter Wiederherstellung der Portalgasse abzuheben.
Die zukünftige Platzgestaltung muss unter Einschluss des Wallraf-Richartz-Museums und der Bebauung des ehemaligen Kaufhaus Kutz Geländes in eine städtebauliche Gesamtlösung eingebunden werden.

[jb; Quelle: Kölner Bürger Bündnis]