Das Bild zeigt ein Design-Mockup der neuen KVB Stadtbahnen im Kölner Straßenbahnmuseum am 27. Juli 2022. | Foto: Bopp

Köln | Es geht um eine Investition von 468 Millionen Euro für die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei der Beschaffung von 62 Langzügen mit der Nummer NF12 und zwei Kurzzügen NF6. Die KVB stellte im Herbst des vergangenen Jahres ein Design-Mock-up der neuen Züge vor. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik attestierte den neuen Niederflur Stadtbahnfahrzeugen NF12 nicht behindertengerecht zu sein. Das ist die Einschätzung der KVB.

Bedenken gegen die neuen Niederflurbahnen

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik äußerte im Nachgang zu ihrer Sitzung am 14. November 2022 Bedenken, dass die neuen Niederflurfahrzeuge der Baureihe NF12 nicht barrierefrei seien. Sie forderten die zuständigen Organe auf eine Änderung der Fahrzeuggestaltung zu erreichen. Bei einem Termin am begehbaren 1 zu 1 Modell stellte der Arbeitskreis barrierefreies Köln fest, dass der Höhenunterschied und der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Bahn in Verbindung mit der Steigung im Eingangsbereich zu einem nicht überwindbaren Hindernis würde. Zudem monierten die Experten, dass die Konstruktion des Bodens als unsicher gewertet wird, weil es im Fahrzeug Steigungen von bis zu 10,5 Prozent gebe. Steigungen von mehr als 6 Prozent würden allgemein als „nicht barrierefrei“ bewertet. Daher lehnte die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik eine Beschaffung in der Version des Design-Mock-up ab und forderten eine Überarbeitung mit dem Ziel im Sinne des BGG NRW die Fahrzeuge barrierefrei zu gestalten.

Das stellte die KVB fest

Ende Januar äußerte sich die KVB zum Thema Barrierefreiheit der neuen Niederflurfahrzeuge und zog ein erstes Fazit. Das Verkehrsunternehmen stellt fest, dass ein vollständig niveaugleicher Einstieg in den Kölner Stadtbahnen ohne den geringsten Höhenunterschied in der Praxis nicht zu erreichen sei. Dies liege etwa daran, dass die nach außen öffnenden Türen bei jeglicher Fahrgastkapazität immer über den Bahnsteigoberflächen liegen müssten. Auch wenn neue Räder eingesetzt würden, seien diese geringfügig höher, als die, die schon länger im Betrieb seien. Bei den bestellten NF6 und NF 12 seien Klapprampen ab Werk eingebaut, die den geforderten Ausgleich nach der DIN 18040-3 herstellten.

An der Kombination Rampe und der Schnittstelle Fahrzeug und Haltestelle kann der Einstieg an den NF6/NF12 zu Erschwernissen beim Fahrgastwechsel für Rollstuhlnutzende führen. Die KVB beteuert die Zielvorgaben für Spalt und Stufe eingehalten zu haben. Die technischen Möglichkeiten seien unter den angegebenen Rahmenbedingungen ausgeschöpft worden. Das Kölner Verkehrsunternehmen verweist auf andere Stadtbahnbetreiber, die auch diesen etablierten Lösungsansatz nutzten. Der Einstieg sei grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich und mit der Klapprampe bestehe eine Rückfallebene zur Überbrückung von Spalt und Stufe.

Mit der Beschaffung wollen die KVB 124 Kurzzüge des Models K4000 ersetzen. Hierfür sind 363 Millionen Euro kalkuliert. Weitere 11 Langzüge NF12 und 25 Kurzzüge NF6 als Option sind möglich, sofern der Rat der Stadt Köln entsprechende Beschlüsse fassen würde. Diese kosteten 105 Millionen Euro. Das gesamte Investitionsvolumen läge also bei 468 Millionen Euro, wovon 98 Millionen Euro über Förderungen ausgeglichen werden soll.

KVB mit Prognose bei Neuausschreibung

Würden die neuen Niederflurfahrzeuge nicht bestellt, befürchten die KVB Regressansprüche des Anbieterkonsortiums. Dabei könnten rund 60 Millionen Euro verloren gehen. Zudem rechnet die KVB mit einem Zeitverlust von 4 Jahren, wenn das Ausschreibungsverfahren wiederholt werden müsste.

Am 13. Februar traf sich die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und debattierte die Stellungnahme der der KVB. Dabei stellte etwa ein Mitglied des Arbeitskreises Barrierefreies Köln fest, dass bei einem weiteren Termin am 23. Januar am Mock-up sich an seiner Bewertung nichts verändert habe und er das Fahrzeug für sehr problematisch und nicht barrierefrei halte. Vor allem die rund 5 Zentimeter hohe Stufe an der ausklappbaren Rampe vervielfache das Problem für Rollstuhlfahrende und dieses werde von der KVB nicht thematisiert. Es führte aus: „Dies sei ein Kern des Problems und führe dazu, dass seine Bewertung nach wie vor die sei, dass dieses Fahrzeug gem. der Definition § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) nicht barrierefrei sei.“ Er bat darum sich noch einmal intensiv um technisch konstruktive Änderungen zu bemühen.