Erster Verdacht – was tun?
Was tun, wenn plötzlich Krankheitssymptome auftauchen? Zu den typischen Krankheitsanzeichen der „Neuen Grippe“ gehören Fieber oder Schüttelfrost, Schnupfen oder verstopfte Nase, Halsschmerzen, Husten oder Atemnot und auch Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen. Wer bei sich mehrere Symptome bemerkt, sollte vor allen Dingen Ruhe bewahren und einige wichtige Verhaltensregeln beachten. Denn die „Neue Grippe“ hat einen deutlich milderen Krankheitsverlauf als die jährlich wiederkehrende saisonale Grippe.

Der Weg zum Hausarzt
Den Hausarzt sollten Betroffene möglichst beim ersten Anruf auf den eigenen Verdacht hinweisen. So kann die Praxis entsprechend vorbereitet werden. Für den Weg zum Arzt sind das eigene Auto oder auch ein Taxi erste Wahl. „Wer mit dem Verdacht auf Neue Grippe in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigt, handelt fahrlässig und gefährdet seine Mitmenschen“, betonte heute Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Auch wenn die Betroffenen selbst nur milde Symptome spürten – sie könnten gerade im öffentlichen Raum Risikogruppen wie beispielsweise chronisch Kranke oder auch Schwangere und Säuglinge gefährden. Darum sollte man im Falle einer Erkrankung den Kontakt mit anderen Menschen so weit wie möglich meiden.

Was passiert beim Arzt?
Hat auch der Arzt den Verdacht, dass es sich bei einer Erkrankung um die Neue Grippe handelt, wird er eine Untersuchung auf das Neue Influenza-Virus A H1N1 veranlassen und das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ob eine Behandlung mit speziellen Medikamenten oder in schweren Fällen eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, entscheidet der Arzt. Die Laboruntersuchung auf die Neue Grippe kann möglicherweise ein bis zwei Tage dauern.

Tatsächlich Neue Grippe – was nun?
Bestätigt sich der Verdacht auf Neue Influenza, nimmt das örtliche Gesundheitsamt Kontakt mit den Betroffenen auf und informiert über Verhaltensregeln bis zur Genesung. In der Regel werden Erkrankte aufgefordert, für die Dauer der Erkrankung zu Hause zu bleiben und insbesondere den Kontakt zu Risikogruppen zu meiden. Es wird auch nach den engeren Kontaktpersonen gefragt. Wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Altenpflegeheimen oder Kindertagesstätten arbeiten oder mit besonders anfälligen Personengruppen zu tun haben, müssen sie eventuell ebenfalls zu Hause bleiben.

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Foto: Michael Bührke/www.pixelio.de]