Die Mängel waren jedoch in keinem Fall so gravierend, dass die Stilllegung einer Anlage erforderlich gewesen wäre. Die Ursache war häufig auf unvollständige Kenntnisse der umfangreichen und komplexen Vorschriften des Gentechnikrechts zurückzuführen. Ein Schwerpunkt bei der Überwachung durch die Bezirksregierung liegt daher darin, den Anwendern gentechnischer Verfahren die aktuelle Rechtslage zu vermitteln und auf Veränderungen hinzuweisen.
Außerdem wird die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Die Region Köln-Bonn-Aachen stellt mit zahlreichen Hochschulen, Universitätskliniken, Großforschungseinrichtungen und Biotech-Firmen eines der führenden Wissenschafts- und Forschungszentren im Bereich der Lebenswissenschaften dar.
Im Rahmen der Forschung und Entwicklung kommen dabei häufig auch gentechnische Verfahren zum Einsatz, die in Deutschland dem Gentechnikgesetz und seinen Verordnungen unterliegen. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass solche Verfahren nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden dürfen, die über geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt verfügen. Im Regierungsbezirk Köln existieren derzeit 410 gentechnische Anlagen.
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