Köln | Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow und die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Petra Pau haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten über sie persönlich die Akte über die Partei Die Linke, die es beim Bundesamt für Verfassungsschutz gibt, enthält. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster.

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts führte zur Begründung seiner Urteile aus, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt habe. Weder könne sich das Bundesamt für Verfassungsschutz hier auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus.Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

[infobox]Aktenzeichen:16 A 1009/14
(I. Instanz: VG Köln 20 K 6112/09)16 A 1010/14)
(I. Instanz: VG Köln 20 K 6717/12)

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Autor: Von Redaktion