"Haustür und Auto schließt jeder ab. Internet-Nutzer sollten auch ihre privaten Kommunikationswege schützen", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Laut dem Urteil des BGH sind Inhaber ungesicherter Funknetze für illegale Downloads Anderer zwar nicht schadensersatzpflichtig, können aber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden. Nach einer Schätzung von Bitkom werden derzeit mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge mit einem WLAN betrieben.

[dts]