Grundlage für das Urteil ist ein von Schweden beantragter EU-weit geltender Haftbefehl. Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor und hatte eine Auslieferung beantragt. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen Wikileaks. Bereits im Februar hatte ein britisches Gericht dem Auslieferungsgesuch Schwedens stattgegeben. Assange hatte dagegen Berufung eingelegt, da er eine Auslieferung aus Schweden an die USA befürchtet. Assange kann nun noch vor dem britischen Supreme Court in Berufung gehen. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt. Zuletzt hatte die Enthüllungsplattform erklärt, die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten aufgrund von Geldproblemen bis auf weiteres auszusetzen.

[dts]