Köln | Vor dem Landgericht Köln begann heute der für drei Tage angesetzte Prozess gegen zwei Brüder. Dem Älteren wirft die Staatsanwaltschaft vor am 13.1.2015 einen Menschen mit mehreren Messerstichen gegen den Kopf und den Oberkörper in der Miltenberger Straße in Köln getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Der jüngere Bruder muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Zur Tat selbst machten die Brüder heute keine Angaben. [report-K.de berichtete]

Die Tat geschah am 13.1.2015 gegen 2:40 Uhr morgens in der Miltenberger Straße. Zunächst, so die Staatsanwaltschaft Köln, habe das spätere Opfer den jüngeren Bruder mit einem Schraubendreher am Bein verletzt. Daraufhin soll der ältere Bruder mit einem Messer, dass eine 7 cm lange Klinge habe, das Opfer mit sechs Schnitt- und Stichwunden am Kopf und am Oberkörper verletzt haben. Nach der Tat seien die Angeklagten in die Wohnung des älteren Bruders in der Bamberger Straße geflüchtet. Um 4:35 Uhr verstarb das Opfer, weil es durch die Verletzungen im Bereich der Leber und es Herzens, zu viel Blut verloren hatte. Die Brüder wurden am 4.2.2015 in Köln festgenommen. Zunächst kamen beide Brüder in Untersuchungshaft. Der jüngere Bruder wurde am 3.3.2015 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Im Gespräch mit der Gutachterin gab der Hauptangeklagte zu, Drogen, vornehmlich Marihuana, aber auch Kokain konsumiert zu haben. Auch zum Zeitpunkt der Tat im Januar. Er stamme aus Mittelanatolien, sei mit sieben Jahren nach Köln gekommen und habe keinen Schulabschluss gemacht. Die Familienverhältnisse stellten sich, im Vortrag der Gutachterin, als sehr schwierig dar. Der Hauptangeklagte scheint keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern und seiner Frau zu haben, nur sein Sohn besuchte ihn auch in der Untersuchungshaft in Köln-Ossendorf. Auch das Verhältnis zum mitangeklagten Bruder ist geprägt von Vorhaltungen, wobei der Hauptangeklagte dies im Gespräch mit der Gutachterin teilweise konkret benannte und teilweise allgemein formulierte. Dies gilt auch für die konkreten Tatvorwürfe. Beide Brüder äußerten sich am heutigen Verhandlungstag zur Tat nicht. Wie schwierig die Familienverhältnisse zu sein scheinen, zeigte das Verhalten des Hauptangeklagten nachdem ihn die Vorsitzende der 11. Strafkammer nach dem Todeszeitpunkt seiner Mutter befragte. Der Angeklagte machte deutlich, dass er davon keine Kenntnis hatte. Fragte in den Zuschauerbereich, ob dies stimme. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.

Nach der Unterbrechung machte der Hauptangeklagte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Der Hauptangeklagte war in Deutschland bereits zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden und auch vier Monate in der Türkei in Untersuchungshaft. Dabei ging es immer um Drogen. Auch sein jüngerer Bruder gab zu Marihuana konsumiert zu haben. Auch seine Biografie ist geprägt von Brüchen, die er der anatolischen Herkunft seiner Familie zurechnet. Einen wirklichen Halt fand der Bruder nie und zielt darauf ab, dass er als Jüngster immer unter besonderer Beoabachtung stand und alles ausbaden habe müssen. Den Einwurf der Vorsitzenden die Jüngsten seien doch immer die Nesthäkchen, liess er nicht gelten. Dies sei in anatolischen Familien anders. Das Verfahren wird morgen fortgesetzt. Dann wolle man, so der Verteidiger des Mitangeklagten, sich auch zur Tat äußern. Der Prozess stellte sich heute nicht so klar und eindeutig dar, wie die Anklage es vermuten lässt. Das Gericht wird klären müssen, wer die tödlichen Stiche ausgeführt hat. Denn der Hauptangeklagte gab die Tat nicht zu.

Autor: Andi Goral
Foto: Hier wurde das Opfer gefunden