Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht wird am 24. Mai 2017 über eine Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verhandeln. Die Alternative für Deutschland (AfD) hatte gegen die Äußerung der Bildungsministerin Johanna Wanka geklagt.

Die Antragstellerin war Veranstalterin einer in Berlin für den 7. November 2015 angemeldeten Versammlung unter dem Motto: „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“. Daraufhin hatte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, am 4. November 2015 eine Pressemitteilung unter dem Titel „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht. Darin wird Wanke folgendermaßen zitiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ Nach Auffassung der Antragstellerin hat Wanka mit dieser Äußerung gegen die Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verstoßen und damit die Chancengleichheit der Parteien verletzt. Wanka ist dagegen der Ansicht, dass die Pressemitteilung nicht zu beanstanden sei. Für den 24. Mai 2017 hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung angesetzt. Einem Eilantrag der Antragstellerin hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2015 stattgegeben.

Autor: co | Foto: Hugo Berties/ www.fotolia.de