Erdbeeren auf dem Großmarktgelände Köln-Raderberg am 9. April 2024

Köln | Düsseldorf will keinen Großmarkt mehr betreiben. Heute fällte das Bundesverwaltungsgericht dazu eine Entscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 24. April, das Urteil im Revisionsverfahren zum Großmarkt Düsseldorf und im parallel verhandelten Normenkontrollverfahren verkündet. In dritter Instanz wurde der Rechtsauffassung der Stadt gefolgt. „Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt aufrechtzuerhalten“, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig.

Damit wurde Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Geländes an der Ulmenstraße geschaffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant in Zusammenarbeit mit der IDR AG die Entwicklung des ehemaligen Großmarktgeländes in Derendorf. Durch die Verlagerung des Metro Cash&Carry-Marktes an die Ulmenstraße können am bisherigen Standort in Flingern zukünftig bis zu 1.300 Wohnungen entstehen.

Rat beschloss Auflösung

Die öffentliche Einrichtung Großmarkt Düsseldorf kann, wie vor rund drei Jahren vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen, zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 1. Juli 2021 die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021) und sich damit gegen eine Fortführung entschieden.

Für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ist der Großmarkt nicht mehr zugänglich. Die Unternehmen, die auf dem Großmarkt einkaufen dürfen (insbesondere Gastronomie, Kindertagesstätten, Seniorenheime, Hotellerie und Einzelhandel), haben zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen.

Seit 2014 unterstützt die Stadt die Händler bei der Umstrukturierung und Privatisierung des Großmarkts. Dies ist für den Blumengroßmarkt gelungen, der auch zukünftig in einer modernen Halle an der Ulmenstraße verbleiben wird. Im Bereich der Obst- und Gemüsehändler scheiterte die Kooperation an der Uneinigkeit der Obst- und Gemüsehändler und deren Klagen gegen die Landeshauptstadt.

Inzwischen gibt es bundesweit fast nur noch privat betriebene Großmärkte. Zudem sind die Hallen des Düsseldorfer Großmarktes stark sanierungsbedürftig und müssten für einen zweistelligen Millionenbetrag modernisiert werden. Darüber hinaus ist der Großmarkt seit Jahren stark defizitär, so dass die Stadt die ehrenamtlich betriebene öffentliche Einrichtung schließen möchte.

Eine Gefährdung der Düsseldorfer Wochenmärkte durch den Wegfall des Düsseldorfer Großmarktes kann aus den vorgenannten Gründen ausgeschlossen werden. Dementsprechend hat die Stadt die Zuweisungen für die Stände zum 31. Dezember 2024 widerrufen. Hiergegen hat ein Teil der GroßmarkthändlerInnen Klage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Landeshauptstadt am 14.06.2023 in der Berufungsinstanz in allen Punkten Recht gegeben, jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen. Das BVerwG hat das Urteil des OVG Münster nun endgültig bestätigt.