Köln/Leverkusen | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in den vergangenen zwei Tagen die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen verhandelt. Die Bezirksregierung Köln und Straßen.NRW hatten in Leipzig noch einmal die Chance, die detaillierten Planungen und Prüfungen zum rechtmäßigen Neubau der Rheinbrücke darzulegen, teilt die Bezirksregierung Köln mit.

Urteil soll am 11. Oktober angekündigt werden

Das abschließende Urteil soll jetzt für den 11. Oktober vormittags (10 Uhr) angekündigt worden sein. Eine Klage wurde während des Verfahrens in Leipzig ausgeräumt, zwei weitere Klagen seien noch anhängig, sagt die Bezirksregierung Köln.

Planfeststellungsbeschlusses

Sofern durch das Gericht der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln bestätigt werde, könnte Straßen.NRW noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens beginnen, informiert die Bezirksregierung Köln. Die eigentlichen Arbeiten für die neue Rheinbrücke würden im Frühjahr nächsten Jahres starten.

Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses sei neben dem Neubau der Rheinbrücke der Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Weiterhin seien umfangreiche Umbauten in der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West vorgesehen. Damit verbunden seien auch Eingriffe in die „Altablagerung Dhünnaue“ in Leverkusen. Straßen.NRW hat der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für diese Eingriffe ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorgelegt.

Autor: ib