Eine Außengastronomie am Kölner Eigelstein.

Köln | Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt den Antrag „Außengastronomie – Moratorium einhalten!“. Damit sollen die Gastronomen in der Kölner Innenstadt weiter die Flächen als Sondernutzung für Außengastronomie bespielen können, die sie seit der Corona-Pandemie nutzen.

Erst dann sollen neue Regelungen umgesetzt werden, wenn diese vom sogenannten Konsultationskreis Außengastronomie festgelegt wurden. Deutlich formuliert die BV Innenstadt ihre Erwartungshaltung an die Stadtverwaltung: „Die BV Innenstadt wiederholt den Auftrag an die Verwaltung, vor Abschluss des Konsultationskreises und der Verabschiedung neuer Gestaltungsrichtlinien keine neuen Auflagen bezüglich der Gestaltung der Außengastronomie zu machen.“

ag