Das Symbolfoto zeigt drei Windräder.

Köln | Der Kölner Energieversorger Rheinenergie identifizierte 11 Standorte auf Kölner Stadtgebiet die sich für die Erzeugung von Strom mittels Windenergie eignen könnten. Bevor sich allerdings das erste Rheinenergie-Windrad in Köln dreht seien weitere Untersuchungen nötig. Dennoch startete das Unternehmen bereits die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Chorweiler.

Im Stadtbezirk Chorweiler identifizierte die Rheinenergie zwei Flächen, die als Standort für Windkraft möglich wären. Das ist keine Neuigkeit, denn auch im Rat wurde immer wieder über Windkraft im Kölner Norden debattiert.  Die Rheinenergie ist der Auffassung, dass nach der aktuell geltenden Rechtslage diese beiden Flächen die besten Chancen auf eine Genehmigung hätten. Die Flächen verfügten zudem über eine ausreichende Größe, um mehrere Windräder zu installieren. Aber auch für diese Flächen seien weitere Untersuchungen nötig, bevor sich dort die ersten Windräder drehten.

Die Tausend-Meter-Regel

Die Tausend-Meter-Regel, also der Abstand zur nächsten Wohnbebauung, gilt zukünftig nicht mehr für Windenergiegebiete. Dies hatte die Bundesregierung mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu festgelegt. Dieses Bundesgesetz setzte die Landesregierung um. Das Gesetz trat Anfang Februar in Kraft. Windenergiegebiete sind Flächen, die die Kommunen in ihren Flächennutzungsplänen oder den Regionalplänen als solche ausweisen können.

Auch das Repowering bestehender Windkraftanlagen unterliegt in NRW nicht mehr der Mindestabstandsregel. Die Fraktion der NRW-SPD wollte Anfang März mit einem entsprechenden Antrag im NRW-Landtag sogar die pauschale 1000-Meter-Regel für Windkraftanlagen – eingeführt unter Schwarz-Gelb – abschaffen. Diesem Antrag der SPD stimmten die Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen im NRW-Landtag nicht zu.

André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW wirft in einer schriftlichen Mitteilung den Grünen am 9. März vor: „Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert.“

Die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag NRW Wibke Brems forderte noch im Frühjahr 2022, also vor der Landtagswahl: „Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW.“ Würde der Mindestabstand um 280 Meter auf 720 Meter verringert stünden in NRW 42 Prozent mehr Flächen zur Windenergienutzung zur Verfügung, errechnete das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Wie viel mehr an Flächen in Köln möglich wären, bleibt dabei offen.

Informationen für Kölner:innen im Stadtbezirk Chorweiler

Die Rheinenergie organisierte eine Informationsveranstaltung zur Gewinnung von Windenergie im Stadtbezirk. Das Unternehmen spricht von regem Interesse. Der Energieversorger kündigte weitere Veranstaltungen und Kommunikationsmaßnahmen zum Thema Windenergie-Gewinnung in Köln an. Die Rheinenergie betont, dass sie mit ihrem Vorstoß bei der Energieversorgung den politischen Willen aus Rat und Stadtgesellschaft umsetze. Dieser fordert, dass Köln seine Energie bis 2035 „klimaneutral“ gewinne.  

ag