Köln | Das Land NRW passt seine Corona-Schutzverordnung erneut an und ergänzt den bisherigen dreistufigen Plan um eine Stufe 0 bei einer Inzidenz von 0-10 mit weiteren Lockerungen. Da würde die Stadt Köln aktuell darüber liegen und damit weiter in der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW bleiben. Die Stufe 0 wird mit Inkrafttreten der neuen NRW Corona-Schutzverordnung am 9. Juli wirksam.

Die neue Stufe 0

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 0 bis 10 gelten weitere Lockerungen durch das Land NRW. Diese wird am 9. Juli eingeführt. Das dürfen Menschen in NRW bei Stufe 0:

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr und das Einhalten der Mindestabstände wird zur Empfehlung herabgestuft. In der außerschulischen Bildung müssen nur noch die Kontaktdaten erhoben werden und es gelten keine weiteren Beschränkungen mehr.

Wenn Kinder in die Ferienfreizeit gehen, dann müssen sie einmal getestet werden und zwar am Anfang des Angebots. Bei Kinder- und Jugendreisen gilt eine zweimalige Testpflicht zu Beginn und zum Abschluss der Reise.

Kulturveranstaltungen können mit Test oder einem Schachbrett-Sitzplan ohne weitere Einschränkungen angeboten werden. Ab 5.000 Zuschauer*innen ist ein Test- und Hygienekonzept notwendig. Museen können ohne Einschränkungen, auch ohne Maske besucht werden. Musikfestivals sind bereits ab dem 27. August wieder zulässig.

Der Sport ist nicht mehr eingeschränkt. Zuschauer können bis zu einer Zahl von 25.000 zugelassen werden, allerdings gilt: halbe Auslastung der Kapazität. Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.

Klubs können wieder mit Kontaktnachverfolgung und Test öffnen. Im Freizeitbereich gibt es keine Beschränkungen mehr und auch die Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben. Im Einzelhandel gilt weiterhin Maskenpflicht, Flächenbegrenzungen sind aufgehoben. Messen und Märkte unterliegen keinerlei Beschränkungen wenn lokal und landesweit Stufe 0 erreicht wird. Tagungen und Kongresse können in Inzidenzstufe 0 ohne Beschränkungen durchgeführt werden.

Bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Anwesenden gilt eine Testpflicht, sonst Maske und Mindestabstand. Auch bei Partys gilt eine Testpflicht ab 50 Personen, darunter nicht. Große Festveranstaltungen sind dann wieder gestattet, wenn auch das Land unter einer Inzidenz von 10 liegt. In der Gastronomie gibt es keine Einschränkungen solange der Abstand zwischen Tischen eingehalten wird. Das Personal in der Gastronomie muss entweder getestet sein oder Maske tragen. Im Tourismus bleibt die Kontaktnachverfolgung bestehen und Gäste aus Regionen über einer Inzidenz von 10 müssen sich testen.

Autor: red