Köln | ag | Mit dem Jahreswechsel 2024 ändern sich eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen oder Unternehmen passen ihre Preise an. Was sich für Kölnerinnen und Kölner in den Sektoren Energie und Mobilität ändert. Eines ist jetzt schon klar: Es wird deutlich teurer.

Sie finden in diesem Artikel Hinweise zu Änderungen die ab dem 1.1.2024 gelten:
• Heizungsgesetz
• CO2-Preis
• Strompreisbremse
• Gaspreisbremse
• Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
• E-Autos
• Hauptuntersuchung KfZ
• Mautpflicht
• Führerschein-Umtausch
• Steigende ÖPNV Kosten

Das Heizungsgesetz

Was wurde darüber gestritten, gerungen und demonstriert? Das Heizungsgesetz kommt. Und alleine die Debatte darum ließ Kölnerinnen und Kölner wütend werden. Selten konnte eine solche Wut auf ein Gesetz wahrgenommen werden. Die Ampel in Berlin entschärfte das Gesetz nach vielfältigen Protesten. Dennoch muss, wer in einem Kölner Neubaugebiet eine neue Heizung einbaut, diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben. Es sind also zunächst die betroffen, die neu bauen. Ab 2026 gilt die Regelung für Kölnerinnen und Kölner dann auch, die außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete ein Haus neu errichten. Für bestehende Heizungen in Kölner Bestandsgebäuden ändert sich nichts. Sie dürfen laufen und repariert werden. Wer in einem Bestandsgebäude in Köln eine neue Heizungsanlage einbauen lassen will, für den gilt eine Übergangsfrist. Zudem gilt wer weiterhin fossil heizen möchte, etwa mit Erdgas, der muss sich beraten lassen. Dies ist eine Verpflichtung. Eine Rolle spielt zudem die Wärmenetzplanung in der Kommune, etwa ob Fernwärme angeboten wird oder angeboten werden kann. Zwar hat die Bundesregierung einen übersichtlichen Heizungswegweiser ins Netz gestellt, der hier abgerufen werden kann: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Module/Entscheidungsfinder/heizungswegweiser.html

Aber es gilt aktuell die Haushaltssperre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023. Damit pausieren derzeit viele Förderprogramme. Es ist daher Kölnerinnen und Kölnern anzuraten sich umfassend zu informieren.

Der CO2-Preis steigt

Der Preis für eine Tonne CO2 wird ab dem 1. Januar 2024 von 30 auf 45 Euro angehoben. Eigentlich sollte dieser Preis nur auf 40 Euro angehoben werden. Aber durch die Finanzierungslücke im Bundeshaushalt steigt der Preis nun deutlicher. Damit steigen die Preise für Sprit, Erdgas und Heizöl. Experten rechnen damit, dass der Preis für einen Liter Benzin um rund 4,3 Cent und einen Liter Dieselkraftstoff um 4,7 Cent steigen dürfte. Im Jahr 2023 hatte die Bundesregierung den Anstieg des CO2-Preises aufgrund der hohen Energiepreise gestoppt. Die Bepreisung von CO2 soll den Verbrauch klimaschädlicher fossiler Brennstoffe verringern.

Energiepreisbremse endet

Mit dem Silvestertag 2023 endet die Strom- und Gaspreisbremse. Eigentlich sollte diese bis März 2024 beibehalten werden. Aber durch die Haushaltskrise wird das Ende dieser Unterstützungsmaßnahme früher eingeläutet. Die Strom- und Gaspreisbremse deckelte für Kölner Verbraucher die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März

In vielen Kölner Häusern und Haushalten finden sich Gasthermen. In NRW heizen rund zwei Drittel der Haushalte mit Gas. In Köln und der Region dürfte dies in etwa so hinkommen. So beziffert die Rheinische Netzgesellschaft die aktuelle Umstellung von L- auf H-Gas am 3. Dezember 2023, mit 140.000 Haushalten von 383.000 Haushalten. Köln hat rund 575.000 Haushalte. Für die Kölner Haushalte, die mit Gas heizen oder Warmwasser bereiten, wird es ab März 2024 deutlich teurer. Denn dann steigt die Mehrwertsteuer wieder von 7 auf 19 Prozent. Dies gilt auch für Fernwärmekunden. Diese war im Oktober 2022 auf den verminderten Mehrwertsteuersatz aufgrund der Energiepreiskrise gesenkt worden.

Kölnerinnen und Kölner und die E-Autos

Wer in Köln auf ein E-Auto umsteigen wollte, der bekommt schon seit Mitte Dezember 2023 keine staatliche Förderung mehr. Die lief im Zuge der Haushaltskrise einfach aus. Wer umsteigen will sollte sich bei den Herstellern informieren, die teilweise Rabatte ankündigten.

Welche TÜV-Plaketten laufen aus

Wer auf seinem Kölner Nummernschild eine grüne TÜV oder HU-Plakette kleben hat, der muss zum TÜV in 2024. Kommt das Individualgefährt durch den TÜV, dann gibt es eine blaue Plakette.

Mautpflicht wird ausgedehnt

Wer in Köln eine Fernstraße mit einem LKW über 3,5 Tonnen nutzen will, etwa den Kölner Autobahnring, der unterliegt ab 1. Januar 2024 einer Mautpflicht. Nur Fahrzeuge von Handwerkerinnen und Handwerkern sind ausgenommen.

Führerschein-Tausch

Die Jahrgänge, die zwischen 1965 bis 1970 geboren sind und einen Führerschein besitzen, sollten ein Kölner Amt aufsuchen und die Pappe tauschen, sofern sie einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Dann gibt es den fälschungssicheren und scheckkartengroßen EU Führerschein.

Der VRS Tarif steigt

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) steigert seine Preise zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich 10,4 Prozent. Dies beschloss die Verbandsversammlung am 28. September 2023. Das gilt damit auch für die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), die aber aktuell keinen Betrieb innerhalb des regulären Fahrplans sicherstellen können. Mit der Steigerung will der VRS Mehreinnahmen von 90 Millionen Euro erwirtschaften. Nicht betroffen sind die Abonnentinnen und Abonnenten des Deutschlandtickets, das gibt es weiter für 49 Euro. Im VRS nutzen dies mit Stand September 2023 rund 350.000 Menschen. Ab 1. Januar 2024 wird ein Einzelticket in Köln in der Preisstufe K, also der Kurzstrecke, dann statt wie bisher 2,20 Euro auf 2,50 Euro angehoben. Es wird 30 Cent teurer. Damit kann in Köln eine Strecke von maximal vier Haltestellen angefahren werden. Nicht nutzen darf man für 2,50 Euro einen Regionalexpress, eine Regionalbahn oder eine S-Bahn. Sondern nur eine Stadtbahn oder einen Bus. Mit der Preisstufe 1b, die ab 1. Januar 2024 kostet, darf in ganz Köln für 3,50 Euro gefahren werden.