In diesem Jahr bleibt die Post mit der neuen Lohnsteuerkarte aus. Künftig wird das farbige Dokument aus Pappe durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. „Die Lohnsteuerkarte in Papierform gehört schon bald der Vergangenheit an und wird durch ein zeitgemäßes und vor allem bürgerfreundliches elektronisches Verfahren ersetzt“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Deswegen ist die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens gültig. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch Korrekturen am Ende des Jahres vermieden werden.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren. Dabei sind ab 2011 nicht mehr die Meldebehörden, sondern die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten direkt von der Finanzverwaltung. Allein durch den Wegfall der Kosten für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte in Papier werden bundesweit rund 50 Millionen Euro eingespart. Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im Internet unter www.elster.de

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