Erzbischof Rainer Maria Woelki. Foto: Bopp

Köln | Der Medienrechtler Carsten Brennecke vertritt Kardinal Rainer Maria Woelki. Das Erzbistum Köln verbreitet heute über das „Domradio“ eine Botschaft des Anwalts des Kardinals. Der stellt seine juristische Sicht zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln dar: Kardinal Woelki habe keine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben.

Die Staatsanwaltschaft Köln nahm die Ermittlungen auf der Basis eines Interviews, dass eine Mitarbeiterin des Erzbistums Köln mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ führte gegen den Kardinal auf. report-K berichtete.

Schon dieser Darstellung widersprach das Erzbistum vehement und drohte gar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegen die Mitarbeiterin, die das Interview mit Gewissensgründen begründete.

Brennecke: „Die Mitarbeiterin behauptet Kardinal Woelki habe eine Liste mit dem Namen P erhalten. Das belegt aber keine falsche eidesstattliche Versicherung des Herrn Kardinal Woelki. Denn dieser hat gar nicht eidesstattlich versichert dass er keine Liste mit dem Namen ‚P erhalten hat. Er hat lediglich richtigerweise versichert, dass er sich mehr als 7 Jahre später nicht erinnern kann, ob der Name P auf einer Liste stand. Diese Aussage wird durch die Angabe der Mitarbeiterin keinesfalls widerlegt. Kardinal Woelki hat zudem versichert, dass er sich im Fall P nicht mit einer unter Kardinal Meissner versäumten Information an das Bistums befasst hat. Diese Aussage ist richtig. Die Mitarbeiterin behauptet nichts gegenteiliges.“