Düsseldorf | aktualisiert | In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 200.000 Kilometer private Abwasserleitungen. Nach dem momentan geltenden Landeswassergesetz müssen alle Kanäle bis Ende 2015 durchleuchtet werden, um mögliche Schäden aufzuspüren. Die Regelung hat ihren Ursprung aus den Zeiten der rot-grünen Landesregierung in den 1990er Jahren und wurde auch von CDU und FDP zwischen 2005 und 2010 nicht entschärft.

Mittlerweile ist Schwarz-Gelb vom „Kanal-TÜV“ abgerückt. SPD und Grüne stritten in den vergangenen Monaten über eine bürgerfreundliche und rechtssichere Regelung. Diese weicht nun von einer allgemeinverbindlichen Dichtheitsprüfung ab.

Stattdessen wird zwischen Häusern innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten unterschieden. Außerhalb soll es künftig keine verpflichtende Überprüfung mehr geben. Private Hausbesitzer können dort aufatmen. Für Gebäude innerhalb von Wasserschutzgebieten bleibt es allerdings beim „Kanal-TÜV“. So müssen bis Ende 2015 diejenigen Leitungen für häusliche Abwässer untersucht werden, die vor 1965 errichtet wurden. Für die anderen gilt die Frist Dezember 2020.

Kanäle für industrielles und gewerbliches Abwasser werden mit strengeren Regeln bedacht. In Wasserschutzgebieten sollen schon die bis 2015 durchleuchtet werden, die vor 1990 gebaut wurden. Außerhalb von Schutzgebieten wird eine Dichtheitsprüfung bis Ende 2020 vorgeschrieben.

Hausbesitzern, bei denen die Überprüfung der Abwasserkanäle eine kostspielige Sanierung zur Folge hat, soll in sozialen Härtefällen finanziell unter die Arme gegriffen werden. Dafür will Rot-Grün bis zu zehn Millionen Euro an Fördergeldern locker machen.

Opposition lehnt überarbeiteten „Kanal-TÜV“ weiterhin ab

Auch mit den beabsichtigten Lockerungen beim „Kanal-TÜV“ kann die rot-grüne Landesregierung bei der Opposition nicht punkten. CDU, FDP und Piraten lehnten die Pläne zur sogenannten Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen am Donnerstag im Landtag ab. Zwar sei eine allgemeine Prüfpflicht außerhalb von Wasserschutzgebieten vom Tisch. Innerhalb würden private Hausbesitzer allerdings weiterhin unter Generalverdacht gestellt, sagte CDU-Fraktionsvize Josef Hovenjürgen bei der Einbringung des Gesetzes in den Landtag.

Der FDP-Umweltexperte Henning Höne wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Kölner Stadtfläche ein Wasserschutzgebiet sei. „Durch die Hintertür“ könne es somit doch noch in vielen Regionen zu einer nahezu flächendeckenden Dichtheitsprüfung kommen. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) verteidigte den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als „praxistauglich“ und „bürgerfreundlich“. Im Umweltausschuss soll es Anfang 2013 eine Expertenanhörung dazu geben.

Das bislang geltende Gesetz sieht eine verpflichtende Überprüfung aller Abwasserkanäle bis 2015 vor. Wegen drohender Kosten von angeblich mehreren Tausend Euro laufen Bürgerinitiativen dagegen Sturm.

Diese Kölner Veedel liegen nicht, bzw. nur teilweise in Wasserschutzzonen, von Nord nach Süd:

Linksrheinisch:  Worringen, Roggendorf/Thenhofen, Weiden, Müngersdorf, Vogelsang, Bickendorf, Ossendorf, Longerich, Niehl, Junkersdorf, Braunsfeld, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bilderstöckchen, Weidenpesch, Mauenheim. Lindenthal, die Bereiche der Alt- und Neustadt, Riehl, Sülz, Klettenberg, Raderberg, Bayenthal, Meschenich, Immendorf, Godorf, Sürth.

Rechtsrheinisch: Flittard, Stammheim, Mülheim, Buchforst, Buchheim, Deutz, Kalk, Höhenberg, Merheim, Humboldt-Gremberg, Vingst, Ostheim, Poll, Elsdorf, Wahn, Wahnheide, Grengel

Hinweis der Redaktion: Teilweise sind Randbereiche der genannten Stadtteile Bestandteil von Wasserschutzzonen. Es ist ratsam den Kontakt mit den Kölner Stadtentwässerungsbetrieben zu suchen, die genaue Auskünfte erteilen können.

Autor: dapd, ag | Karte SteB Köln
Foto: Die Karte der Stadtenwässerungsbetriebe (C) zeigt die Kölner Wasserschutzzonen (farbig), während die grauen Bereiche keine Wasserschutzzonen sind. Diese müssen Ihre Kanäle nicht sanieren.