Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld

Köln | Der Verein Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion, kurz Ditib (Diyanet Isleri Türk Islam Birligi) traf sich mit seinen Landesverbänden am vergangenen Wochenende in der Moschee in Ehrenfeld. Es ging um die Frage die Ditib als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu etablieren.

Was sind Körperschaften des öffentlichen Rechts? Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert das so: „Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen, z. B. Ortskrankenkassen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.“ Daneben gibt es Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften sind, die einen öffentlich-rechtlichen Status eigener Art haben. Darin inkludiert etwa das Recht zum Steuereinzug, der sogenannten Kirchensteuer. Aber auch die Rechtssetzungsbefugnis gehört dazu, wie etwa ein eigenes Binnenrecht. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften können nicht nur privatrechtlich handeln, sondern auch öffentlich-rechtlich und damit sind ihre Entscheidungen dann nicht von Zivilgerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten zu erörtern. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gilt. Dazu kommt ein ganzes Privilegienbündel, wie Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben, Gebühren, Beteiligung in Gremien und eine Reihe weiterer Privilegien. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften nicht insolvenzfähig sind.

Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann beantragt werden wenn diese etwa „Rechtstreue“ bewiesen haben. Eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft ist nicht Teil des Staates, sondern der Gesellschaft. Damit entfällt etwa die Voraussetzung der besonderen Loyalität zum Staat. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist in Deutschland bisher die einzige muslimische öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Die Alevitische Gemeinde Deutschland besitzt seit Dezember 2020 den Körperschaftsstatus.

Das debattierte die Ditib

Zwei Tage lang debattierte die Ditib in der Kölner Zentralmoschee mit Vertretern aller Ditib-Landesverbandsmitglieder. Die Forderungen der Ditib wird in einem schriftlichen Statement von Dr. Muharrem Kuzey, Vorstandsvorsitzender im DITIB-Bundesverband, zusammengefasst: „Als bundesweiter Verband mit knapp 1.000 Vereinen sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir konnten trotz der pandemiebedingt herausfordernden Jahre unsere Strukturen den aktuellen Erfordernissen anpassen und sind damit zukunftsfähig aufgestellt. Nächstes Jahr begehen wir als Verband unser 40jähriges Jubiläum und werden mit der heutigen Zusammenkunft Rückblicke bewerten und aus unseren bisherigen Arbeiten heraus Visionen und Mission des Verbandes zukunftsfähig formuliert. Als Dachverband, der seit nunmehr fast vier Jahrzehnten hier verortet ist, und inzwischen die notwendigen Strukturen mit den Landesverbänden vorweist, stellt sich die Frage nach dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, haben die notwendigen Strukturen und die DITIB-Landesverbände koordinieren bundeweit 858 lokale Moscheegemeinden. Es ist Zeit, dass sich diesbezüglich in den muslimischen Glaubensgemeinschaften endlich etwas tut. Diesbezüglich wollen wir weitere Schritte unternehmen.“

Im Rahmen der Veranstaltung debattierten die Landesreligionsgemeinschaften der Ditib den Stand und die Angebote in den Bundesländern, in denen die Ditib als Religionsgemeinschaft bereits Verträge als Partner bei den Themen der Res Mixta vorweisen kann, wie bspw. Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder die Islamischen Theologie an Universitäten. Ebenso wurden die Entwicklungen in den Bundesländern erörtert, in denen die Ditib bei Übergangslösungen wie Beirats- oder Kommissionsmodellen ihre Beiträge leistet.

ag