Ab dem 28. Dezember 2009 können deutsche und ausländische Dienstleistungsunternehmen sich bei ihrer Ansiedlung in Köln und auch bei der laufenden Unternehmensführung viele Wege und Telefonate sparen. Seit heute, 28. Dezember 2009 gibt es bei der Stadt Köln den sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“, der behördenübergreifend notwendige Informationen gibt, Anträge entgegennimmt und spezielle Genehmigungsverfahren betreut, egal, ob das Verfahren in die Zuständigkeit der Stadt Köln, der Bezirksregierung oder z.B. der Handwerkskammer fällt.

Das Team besteht zurzeit aus vier Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Damit will Köln die Europäische Dienstleistungsrichtlinie erfüllen. Konkret stellt der Einheitliche Ansprechpartner als „Service aus einer Hand“ den Dienstleisterinnen und Dienstleistern die notwendigen Informationen behördenübergreifend zusammen und unterstützt diese auch bei den Antrags- und Genehmigungsverfahren. Er informiert zudem die Dienstleistenden über den jeweiligen Stand ihrer Anträge. Für die Unterstützung bei solchen Genehmigungsverfahren wird nach noch zu beschließenden Landesvorschriften eine Gebühr erhoben. Die Höhe wird sich nach der Komplexität der konkreten Antragsverfahren richten. Durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist auch das Instrument der Genehmigungsfiktion in einigen Gesetzen, wie beispielsweise der Gewerbeordnung, etabliert worden. Danach gilt ein gestellter Antrag nach Ablauf einer bestimmten Frist – in der Gewerbeordnung nach drei Monaten – automatisch als genehmigt.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Serviceangebot. Das Team ist im Rathaus, Spanischer Bau, Raum A5 von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Es empfiehlt sich, Termine zu vereinbaren. Auch außerhalb dieser Servicezeiten kann ein Termin vereinbart werden. Das Team des Einheitlichen Ansprechpartners ist telefonisch unter 00 49 (0) 221 / 221-33011 oder online über www.einheitlicher-ansprechpartner-koeln.de zu erreichen.

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