"Die Diakonie und mit ihr die Kirche bekommen ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, wenn die Diakonie das Prinzip der Dienstgemeinschaft aushebelt, indem bestimmte Dienste in privatwirtschaftliche GmbHs ausgegliedert oder permanent an Leiharbeitsfirmen der Privatwirtschaft delegiert werden", sagte Heinig, Professor für Staatskirchenrecht in Göttingen, der Tageszeitung "Die Welt". Durch solche Praktiken, so Heinig, könne "der Eindruck entstehen, diakonische Träger würden sich teilweise vom Prinzip der Dienstgemeinschaft aller ihrer Beschäftigten verabschieden". Heinig schließt sich damit der in jüngster Zeit aufgekommenen Kritik an, dass das kirchliche Arbeitsrecht mit Streikverbot und konsensualer Tariffindung innerhalb einer christlichen "Dienstgemeinschaft" obsolet wird, wenn diakonische Träger zunehmend auf private Leiharbeitsfirmen zurückgreifen oder einzelne Arbeitsbereiche in private Servicegesellschaften "ausgründen". Gleichwohl lehnt Heinig die Forderung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ab, dass der Dritte Weg abgeschafft und ein Streikrecht eingeführt werden solle. Laut Heinig handelt es sich bei den Problemen in der Diakonie nur "um ein Vollzugsproblem". Heinig: "In der Kirche und den Spitzengremien der Diakonie besteht Einigkeit darüber, dass Wildwuchs mit dem Grundgedanken des Dritten Weges nicht vereinbar ist und abgestellt werden muss."

[dts]