Das Bild zeigt den Europäischen Gerichtshof

Luxemburg | dts | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus freigemacht. Die neuen Regeln zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen seien „in vollem Umfang“ legal, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit. Der Mechanismus sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, sei mit dem Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge vereinbar und stehe insbesondere im Einklang mit den Grenzen der Zuständigkeiten der Union sowie mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, hieß es zur Begründung.

Entsprechende Klagen von Ungarn und Polen wurden abgewiesen. Damit ist es künftig möglich, EU-Mittel für Mitgliedstaaten zu kürzen, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Gegen Ungarn und Polen laufen bereits Rechtsstaatsverfahren.

Beiden Ländern könnten nach dem EuGH-Urteil Mittel im Umfang von mehreren Milliarden Euro gekürzt werden.

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union erklären Anton Hofreiter MdB und Robin Wagener, Sprecher für Europapolitik: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein deutliches Signal für Europa und für die Rechtsstaatlichkeit. Es verschafft dem Schutz unserer Rechte eine neue Qualität. Die Vergabe von EU-Mitteln darf mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft werden.

Der Konditionalitätenmechanismus selbst richtet sich gegen niemanden – gegen kein Land, keine Regierung, keine Partei. Die europäischen Regeln kennen keine Himmelsrichtung, sondern dienen uns allen gleichermaßen. Der Mechanismus schützt und stärkt die Integrität und Durchsetzungskraft des Rechts in der gesamten EU und damit die Grundlage unserer Gemeinschaft.

Die EU steht nicht nur von außen, sondern zunehmend auch von innen unter Druck. Wer das europäische Recht infrage stellt, schwächt das Fundament unserer Union. Dies können, wollen und werden wir nicht akzeptieren. Deshalb ist es richtig und dringend notwendig, dass die EU-Kommission in ihrer Funktion als Hüterin der Verträge ein weiteres Instrument erhält, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und unser aller Recht zu schützen.

Die Kommission darf jetzt keine weitere Zeit verlieren. Sie muss die entsprechenden Leitlinien finalisieren und die Verordnung konsequent anwenden. Wir erinnern daran, dass die Verordnung zum Konditionalitätenmechanismus bereits seit über einem Jahr in Kraft ist und bislang keine Anwendung fand.“