Die Diskussionen um die Modernisierung des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule Köln gehen weiter. Nun hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) beauftragt, eine stufenweise Sanierung am Standort Deutz inklusive eines Teilneubaus unter Hinzunahme von an das IWZ angrenzenden Flächen zu prüfen. „Wir haben bis heute keine verbindlichen Aussagen oder Beschlüsse der Stadt Köln, ob, wann und zu welchen Bedingungen die Grundstücke, die jetzt noch von den Abfallwirtschaftsbetrieben und der Feuerwache belegt sind, zur Verfügung stehen. Diese Kerngrößen müssen aber bekannt sein, um eine Standortentscheidung seriös treffen zu können“, unterstreicht Prof. Dr. Joachim Metzner, Präsident der Fachhochschule Köln. „Sobald belastbare Ergebnisse zu dieser Variante vorliegen, wird die Hochschule eine Neubewertung der Standortfrage vornehmen“. Bis dahin präferieren die Hochschule und ihre Leitungsgremien einen Neubau in den so genannten Domgärten im Kölner Süden.

Aus Sicht der Hochschule muss ein Teilneubau des Campus Deutz sowohl das Hochhaus als auch die so genannten Hallen umfassen. Demnach könnten nur die 2001 fertig gestellte Hochschulbibliothek und der bis 2008 sanierte Altbau erhalten bleiben. „Teilneubauten in Verbindung mit Sanierungen im Bestand können wir nicht akzeptieren, weil es die Hochschule dauerhaft beschädigen und eine seriöse Ausbildung unmöglich machen würde“, betont der FH-Präsident. Dies hat nicht zuletzt die Studie des Generalsplaners RKW ergeben, die die Probleme und Risiken einer Modernisierung im laufenden Betrieb in einer konkreten Vorplanung aufgezeigt hat. Zudem muss auch für eine Modernisierung am Standort Deutz eine verbindliche Finanzierungszusage für die komplette Umsetzung aus dem Hochschulmodernisierungsprogramm vorliegen. Die Fachhochschule Köln vertritt den Standpunkt, dass sich ein Gesamtkonzept, das sowohl städtebaulichen und architektonischen als auch funktionalen Anforderungen genügt, nur dann realisieren ließe, wenn die von den Abfallwirtschaftsbetrieben als auch von der Feuerwehr belegten Flächen bis 2015 freigeräumt wären. Der Standortentscheidung müsse auch eine Einschätzung über die Machbarkeit vorausgehen: Fragen zum konkreten Ablauf der baulichen Umsetzung sowie zur Bauzeit, die Auswirkungen auf den Lehr- und Forschungsbetrieb während der Bauphase sollten dabei zumindest grob beantwortet werden können.

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