Köln | Am Montag den 2. April sind falsche Strafzettel in Nippes aufgetaucht. Die Fail-Knöllchen verteilt ein zentrales Ortungsamt und auf der Rückseite ist ein Halteverbot aufgepinselt. Vergehen wie das „Abweichen von der emissionsärmsten Route“ wird geahndet. Ob der Bußgeldbescheid noch folgt ist aber fraglich. Die Stadt prüft rechtliche Schritte, aber nicht ob es sich um einen verspäteten oder zu spät entdeckten oder zu spät erfundenen Aprilscherz handelt. Denn am Tag vor dem 2. April war 1. April, also April, April.

Die Stadt Köln schreibt zu dem verzwickten Fall in einer Warn-Schnellmeldung: „In Köln-Nippes sind am Montag, 2. April 2018, Strafzettel aufgetaucht, die auf den ersten Blick amtlich anmuten. Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass diese „Knöllchen“ nicht von der Stadt Köln stammen. Die Strafzettel weisen das Symbol für ein eingeschränktes Halteverbot auf. Als Absender ist ein „Zentrales Ortungsamt“ aufgeführt. Das Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln prüft rechtliche Schritte.“ Die Stadt Köln fügte ordnungsgemäß gescannte Ablichtungen des Corpus delicti bei. Wer also ein Knöllchen vom Zentralen Ortungsamt erhält, wegen etwa „Befahren/Verlassen einer Umweltzone“, dem „Unnötiges Laufenlassen des Motors“ oder „Zu kurzes Halten am Stoppschild“, braucht keine Angst vor der Stadtkasse Köln haben.

Autor: Andi Goral