Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klagen zweier Fernbusunternehmen gegen die Sperrung der Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr abgewiesen. Das teilt das Verwaltungsgericht Köln heute mit. Die Stadt Köln hatte im Oktober 2015 die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr gesperrt und als alternativen Haltepunkt den Flughafen Köln/Bonn angeboten.

Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt haben hiergegen die Fernbusunternehmen. In den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen seien die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße bestandskräftig festgelegt worden. Aus Sicht der Fernbusunternehmen seien mögliche verkehrstechnische Beeinträchtigungen im Bereich der Haltepunkt nicht auf den Fernbusverkehr, sonder auf die allgemeine Verkehrslage zurückzuführen.

Fernbusunternehmen: Flughafen Köln/Bonn keine angemessene Alternative

Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn keine angemessene Alternative zu den im Stadtzentrum gelegenen Haltepunkten dar und sei für die Kunden nicht zumutbar. Die hiergegen gerichteten Anträge im einstweiligen Rechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits mit Beschlüssen vom 22. Oktober 2015 abgelehnt.

Gericht: Flughafen Köln/Bonn ist eine angemessene Alternative

Das Gericht habe die Sperrung der Haltepunkte nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt und ausgeführt, die Linienverkehrsgenehmigung müsse sich an den verkehrsrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Sperrung der Haltepunkte sei rechtmäßig, weil es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe. Diesen Gefahren werde mit der Sperrung entgegengewirkt, sagt das Verwaltungsgericht Köln. Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an das Kölner Stadtzentrum eine angemessene Alternative dar.

Gegen die Urteile könne ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Autor: ib