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Köln | Wem gehört der Kater? Über diese Frage stritten Mutter und Tochter zunächst vor dem Amtsgericht. Jetzt gibt es eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Der Kater und sein Lebensmittelpunkt

Bei dem Kater handelt es sich um einen Findling. Die Tochter fand das Tier vor der damals gemeinsam bewohnten Wohnung in 2013 und nahm den Kater auf. Die Tochter zog 2016 aus der gemeinsamen Wohnung mit der Mutter aus. Der Kater blieb in der Wohnung der Mutter. 2017 verbrachte das Tier einige Zeit bei der Tochter, kehrte aber wieder in die Wohnung der Mutter zurück. 2022 nahm die Tochter den Kater aus der Wohnung mit. Heute lebt das Tier bei der Tochter. Es kam zum Streit. Die Mutter klagte gegen die Tochter vor dem Amtsgericht Köln.

Die Amtsgerichtsklage

Die Mutter klagte gegen Tochter auf Herausgabe des Katers. In der Begründung vor dem Amtsgericht behauptete die Klägerin das Tier bei sich aufgenommen und sich um das Tier gekümmert zu haben. Auch habe sie die Kosten für das Tier etwa bei Tierarztbesuchen übernommen. Die Tochter hielt dagegen und sagte aus, dass das Tier bei Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zu ihr ziehen sollte. Das Amtsgericht wies die Klage zurück. Beide Parteien erwarben kein Eigentum an dem Tier, da es als Fundtier gelte. Das Amtsgericht befand, dass die Mutter als Klägerin keinen Besitz an dem Tier habe nachweisen können.

Das Landgericht entscheidet anders

Die Mutter ging in Berufung und erhielt vor dem Landgericht Köln Recht. Die Tochter muss das Tier an sie übergeben. Das Landgericht befand, dass die Mutter im Besitz des Tieres war, bis die Tochter den Kater aus der Wohnung im Jahr 2022 mitnahm. Damit habe die Mutter Besitzansprüche. Die Tochter habe die Pflicht, so das Landgericht, den Besitz nachzuweisen und das sei in diesem Fall nicht erfolgt und gelungen. Das Gericht im Ergebnis: „Die Beklagte habe sogenannte verbotene Eigenmacht verübt, indem sie in 2022 den Kater ohne Zustimmung der Klägerin aus deren Haushalt entfernte und sei daher zur Herausgabe verpflichtet.“

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Aktenzeichen: 9 S 26/23

ag