Köln | aktualisiert | Heute begann in Köln der Prozess gegen vier Mitglieder der Stadtratsfraktion der als rechtsextrem geltenden Bürgerbewegung „Pro Köln“. Den Mitgliedern des Stadtrates wird vorgeworfen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug zum Nachteil der Stadt Köln betrieben zu haben. Unter den Angeklagten auch Jörg Uckermann. Der erschien aber nicht zum Strafprozess. Zunächst bat das Gericht die Kölner Polizei um Amtshilfe und ließ nach Uckermann an dessen Wohnanschrift suchen. Als man ihn dort nicht antraf, erließ das Gericht einen Haftbefehl. Jetzt wird nach Jörg Uckermann per Haftbefehl gefahndet.

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Verhandlung gleich zum Start unterbrochen

Die Hauptverhandlung wurde gleich zu Beginn unterbrochen. Uckermann war nicht erschienen, befindet sich laut seinem Verteigiger Rechtsanwalt Clouth in stationärer Behandlung in einem Kölner Krankenhaus. Dies habe er ihm telefonisch kurz vor Verhandlungsbeginn mitgeteilt. In welchem Krankenhaus sich sein Klient befinde, konnte Clouth laut eigener Aussage nicht beantworten, da Uckermann ihm das nicht mitgeteilt habe, da die Verbindung zu schlecht gewesen sei.

Nachdem der Vorsitzende Richte,r Dr. Bern, Clouth aufgefordert hatte, Uckermann nochmals anzurufen, gab Clouth an, diesen nicht mehr erreichen zu können. Daraufhin wurde die Verhandlung unterbrochen, ein Polizeibeamter solle damit beauftragt werden, so Richter Bern, den Aufenthaltsort  Uckermanns herauszufinden.

Brief Uckermanns an den Richter wurde verlesen

Vor der Unterbrechung verlas Richter Bern einen Brief Uckermanns vom 18. Februar 2014 an das Landgericht Köln. In diesem teilte er dem vorsitzenden Richter mit, dass er an der Hauptverhandlung am 11. April nicht erscheinen könne, da er an diesem Tag damit beschäftigt sei, zusammen mit anderen Wahlplakate aufhängen zu müssen, da am 11. April der offizielle Start der Plakatwahlwerbung für die anstehende Europa- und Kommunalwahl sei. Andernfalls entstünde ihm und seiner Bürgerbewegung ein Nachteil.

Der Vorsitzende verlas danach das an Uckermann persönlich gerichtete Antwortschreiben, in dem Uckerrmann darauf hingewiesen wird, dass dies kein Grund sei, der Verhandlung fernzubleiben. Außerdem weist der Richter in diesem schreiben Uckermann darauf hin, dass er verpflichtet sei, zur Hauptverhandlung anwesend zu sein.

Der Richter hielt ebenfalls fest, es habe das Gericht kein Fax Uckermanns erreicht, in der dieser sich zu seinem Fernbleiben äußere. Er habe die Polizei damit beauftragt, so Bern, zu Uckermanns Privatadresse zu fahren. Nachdem Jörg Uckermann dort und auch bei engen Verwandten nicht angetroffen wurde, erließ der Richter den Haftbefehl. Ebenfalls verlas der Bern, eine Justiz-Angestellen habe mitgeteilt, Uckermann habe sich am 10. April im Gerichtsgebäude aufgehalten. Dabei habe Uckermann auf sie „keinen kranken Eindruck“ gemacht. Das Gericht unterbrach anschließend die Verhandlung, nachdem der Haftbefehl ergangen war, bis zum 28.4.2014. Mit Uckermann sind die „Pro Köln“-Ratsmitglieder Bernd Schöppe, Judith Wolter und Markus Wiener angeklagt.

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Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft legt den vier Angeklagten zur Last, im Zeitraum zwischen 2008 und 2012, entsprechend einer gemeinsamen Abrede in insgesamt mehreren hundert Fällen, durch ihre Unterschriften die Richtigkeit von Sitzungslisten zu Fraktions- und Arbeitskreissitzungen bestätigt zu haben, obwohl sie gewusst hätten, dass in diesen auch Personen aufgeführt waren, die tatsächlich nicht an den Sitzungen teilgenommen hätten. Bei den Angeklagten Markus Wiener, Judith Wolter und Bernd Schöppe spricht die Staatsanwaltschaft von jeweils über 40 Fällen, bei Jörg Uckermann von über 200 Fällen.

Aufgrund der Vorlage dieser Sitzungslisten soll die Stadt Köln in jedem einzelnen Fall unberechtigte Zahlungen für Sitzungsgelder, Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall in Höhe von 17,30 Euro bis 35,60 Euro geleistet haben, so die Staatsanwaltschaft.

Daneben wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Jörg Uckermann vor, zwischen 2007 und 2010 in 10 Fällen zu Unrecht Verdienstausfallzahlungen für seine Teilnahme an Ratsfraktions- und Arbeitskreissitzungen beantragt zu haben, obwohl er der von ihm behaupteten Tätigkeit als abhängig Beschäftigter nicht nachgegangen sei. Dadurch soll er unberechtigterweise über 8.000 Euro erhalten haben. Des Weiteren soll er zwischen 2011 und 2012 in drei Fällen bei Beantragung von Leistungen nach dem SGB II seine Aufwandsentschädigungen als Rats- und Bezirksvertretungsmitglied verschwiegen und so einen Schaden von über 7.000 Euro verursacht haben. Zuletzt legt ihm die Staatsanwaltschaft auch eine Einkommenssteuerverkürzung im Jahr 2008 zur Last.

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Autor: Daniel Deininger, ag
Foto: Blieb heute leer: Der Stuhl Jörg Uckermanns bei der heutigen Hauptverhandlung am Kölner Landgericht. Das Foto zeigt Jörg Uckermann bei einer Laufveranstaltung am 23. März 2014 in Köln