Der Oberbürgermeister hat für die nächste Sitzung des Rates am 29.01.2008 ein Rechtsgutachten
vorgelegt, in dem die Rechtswidrigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Ausbau des Godorfer
Hafens festgestellt wird und schlägt dem Rat nunmehr vor, das Bürgerbegehren auf dieser Basis
per Beschluss offiziell für unzulässig zu erklären.

"Um es noch einmal deutlich festzuhalten: Die SPD-Fraktion hält den Ausbau des Godorfer Hafens
für wichtig und richtig." betont Martin Börschel, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion.
"Dennoch werden wir uns die Entscheidung über die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens der Hafengegner nicht leicht machen. Es ist bekannt, dass sich die SPD seit
Jahren für die Stärkung der plebiszitären Elemente in unserem Staat einsetzt. Das hohe
demokratische Gut des unmittelbaren Bürgerwillens verdient unsere besondere Wertschätzung.
Deshalb stehen wir der Durchführung des Bürgerbegehrens grundsätzlich auch sehr offen
gegenüber. Ich erinnere daran, dass sich die SPD in Köln dieses demokratische Verfahren im
Zusammenhang mit den Planungen um den Verkauf der städtischen Anteile an dem kommunalen
Wohnungsbauunternehmen GAG im Jahre 2001 bereits einmal selbst zu Eigen gemacht hat."
"Allerdings" so ergänzt er, "sind wir als Mitglieder des Rates bei unserer Entscheidung an Recht
und Gesetz gebunden. Ein Bürgerbegehren, dem es an den notwendigen gesetzlichen
Zulässigkeitserfordernissen fehlt, können auch wir nicht zum Erfolg verhelfen."

Börschel kündigt deshalb an: "Um die notwendige rechtliche Klarheit für die bevorstehende
Beschlussfassung im Rat zu erreichen, hat die SPD-Ratsfraktion ein eigenes Gutachten in Auftrag
gegeben, um die Plausibilität der vom Oberbürgermeister vorgetragenen Zulässigkeitsmängel
noch einmal genau zu hinterfragen. Hierfür haben wir zwei Fachleute auf dem Gebiet gewinnen
können. Sowohl Prof. Dr. Harald Hofmann, von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
NRW, Abt. Köln als auch Prof. Dr. Edmund Beckmann von der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung NRW; Abt. Duisburg sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des
Kommunalverfassungsrechts. Ich bin sicher, dass wir über sie eine exzellente Bewertung erhalten
werden, um dann auf dieser Basis mit der notwendigen rechtlichen Sicherheit über die
anstehende Fragestellung entscheiden zu können."

[nh für report-K.de/ Kölns Internetzeitung, Quelle: SPD Fraktion im Kölner Rat]