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„Zu dem im Eckpunktepapier gefundenen Kompromiss zwischen den drei öffentlichen Eigentümern des Flughafens Köln/Bonn (FKB) gibt es keine Alternative. Die Landesregierung wird zur getroffenen Vereinbarung zurückkehren müssen, wenn sie die wirtschaftliche Existenz des Flughafens nicht mutwillig gefährden will.“, erklärt Jörg Frank, grüner Fraktionsgeschäftsführer und Flughafen-Aufsichtsratmitglied. „Überlegungen, der Landesregierung anzubieten, zukünftig Regelungen zum Nachtflug durch die Gesellschafterversammlung entscheiden zu lassen und durch Einräumen einer qualifizierten Mehrheit einem Minderheitsgesellschafter ein Vetorecht zu ermöglichen, sind völlig sachfremd und gefährden die Akzeptanz des gefundenen Kompromisses insbesondere unter den beteiligten Kommunen.“, so Frank weiter.

Betriebs- und Nachtflugregelungen sind Sache der Politik
„Betriebsgenehmigungen und Nachtflugregelungen sind von der Politik – insbesondere vom Landtag – zu entscheiden und nicht von einem möglichen privaten Minderheitsgesellschafter, dem dann eine Schlüsselposition eingeräumt würde. Das Primat der Politik und der Wille der öffentlichen Eigentümermehrheit muss uneingeschränkt gelten.“, kritisiert Frank diese Überlegungen. Die Landesregierung hat nur deshalb ihre Zustimmung wieder zurückgezogen, um doch noch die einflussreiche Beteiligung eines Privatinvestors durchzusetzen. So sollen der Privatisierungswahn des Koalitionspartners FDP und Begehrlichkeiten  einflussreichen CDU-Lobbyisten befriedigt werden, die vorzugsweise den Einstieg von Hochtief erzwingen wollen. Es wäre fatal, diesen Begehrlichkeiten durch ein Aufweichen des gefundenen tragfähigen Kompromisses nachzugeben. „Nach wie vor wollen FDP-Pinkwart und Co durch den Anteilsverkauf die klamme Landeskasse füllen. Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität des Flughafens sind ihnen dabei völlig egal.“, so Frank.

Flughafen soll öffentliches Eigentum bleiben
Als Voraussetzung für den Verkauf des Betriebsgrundstücks an die FKB durch den Bund müssen Land NRW und Stadt Köln der mittelfristigen Veräußerung des Bundes- Kapitalanteil (30,94%) zustimmen. Dabei räumt der Bund der Stadt Köln ein Ankaufsrecht am vollen Anteil des Bundes ein. Auch ist es möglich, dass sich Stadt Köln (derzeit 31,12%) und Land über einen gemeinsame Übernahme einigen. „Entscheidend ist aufgrund der ‚herausgehobenen infrastrukturellen Bedeutung des Flughafens für NRW mit seiner Frachtflug-Nachtflug-Situation’ (Landtagsbeschluss), dass der Flughafen dauerhaft und verlässlich im öffentlichen Eigentum verbleibt. Dies ist durch eine kommunale Mehrheit gewährleistet, wozu alle beteiligten Kommunen bereit sind. Zudem hat sich der Kölner Rat am 24.6.2008 mit sehr breiter Mehrheit dazu bereit erklärt, dass die Stadt Köln die Anteilsmehrheit erwirbt.“, bekräftigt Frank die grüne Position.

[cs; Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen]